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Tarifgemeinschaft der Länder hält bei Kita-Frage zu Evers

Die Gewerkschaften Verdi und GEW haben in Berlin zu Warnstreiks in kommunalen Kitas aufgerufen. / Foto: Fabian Sommer/dpa
Die Gewerkschaften Verdi und GEW haben in Berlin zu Warnstreiks in kommunalen Kitas aufgerufen. / Foto: Fabian Sommer/dpa

Kann Berlin bessere Arbeitsbedingungen in kommunalen Kitas per Tarifvertrag regeln? Der Finanzsenator sagt Nein - und bekommt dabei Unterstützung.

Rückendeckung für Berlins Finanzsenator Stefan Evers: Gewerkschaften fordern einen Tarifvertrag für bessere Arbeitsbedingungen in Berliner Kitas - der CDU-Politiker sieht das kritisch und kann auf die Unterstützung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zählen. Der Berliner Finanzsenator habe die Unterstützung der TdL, die Rückkehr von Berlin in die Tarifgemeinschaft der Länder nicht zu gefährden und grundsätzlich nicht mit weiteren Themen zu überfrachten, teilte der TdL-Vorsitzende und Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), mit. 

Die Gewerkschaften Verdi und GEW pochen auf Verhandlungen und haben für Donnerstag zu einem weiteren eintägigen Warnstreik aufgerufen und einen einwöchigen Ausstand in Aussicht gestellt, falls Evers sich nicht bewegen sollte. Evers hatte bei der Plenarsitzung im Landesparlament vor 14 Tagen die Gewerkschaftsaufrufe zu Warnstreiks kritisiert und sie als «Sinnlosstreiks auf dem Rücken der Kinder und Eltern» bezeichnet. 

Hamburgs Finanzsenator verwundert

Dressel verwies bei seiner Haltung auch auf die Ergebnisse der vergangenen Tarifrunde. Die TdL habe sich im Dezember 2023 mit den Gewerkschaften für die Beschäftigten der Länder und damit auch für die Beschäftigten der Berliner Kita-Eigenbetriebe «auf deutliche Verbesserungen beim Entgelt verständigt», sagte er. «Und darüber hinaus speziell für Kita-Beschäftigte in Berlin auf weitere deutliche finanzielle Verbesserungen. Insofern verwundern die Aktionen der Gewerkschaften in den Berliner Kita-Eigenbetrieben umso mehr.»

Die Gewerkschaften setzen sich für einen Tarifvertrag ein, in dem unter anderem Regelungen zu Gruppengrößen und zum Ausgleich von Belastungen festgehalten sind. Evers lehnt das mit der Begründung ab, Berlin sei Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder und könne deshalb in solchen tarifrechtlichen Fragen nicht allein entscheiden. 

Tarifgemeinschaft will keine Sonderlösungen

TdL-Mitglieder dürfen laut Satzung Tarifverhandlungen auf Landesebene nur mit Zustimmung der TdL führen, so die Hamburger Finanzbehörde. Der Verband verfolge das Ziel der Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst der Länder. 

Die TdL lehne Tarifverhandlungen einzelner Mitglieder wie auch der TdL zur Frage der Personalbemessung jedoch ab, da es sich hierbei in erster Linie um organisatorische Fragen handelt. Diese fallen aus Sicht der TdL unter die Budget- beziehungsweise Gesetzgebungshoheit der Landesparlamente und seien nicht per Tarifvertrag zu regeln. 

 

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