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Arbeitsgericht Berlin verhandelt über Zulässigkeit von geplantem Streik in kommunalen Kitas

Das Land wehrt sich gegen den angekündigten Streik. (Archivbild) / Foto: Britta Pedersen/dpa
Das Land wehrt sich gegen den angekündigten Streik. (Archivbild) / Foto: Britta Pedersen/dpa

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt über die Zulässigkeit des Streiks in kommunalen Kitas, den Gewerkschaften ab Montag geplant haben.

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am Nachmittag über die Zulässigkeit des von Gewerkschaften ab Montag geplanten Streiks in kommunalen Kitas. Die Verhandlung beginne um 14.00 Uhr, teilte das Gericht mit. 

Der Berliner Senat will den Streik untersagen lassen und hatte am Donnerstagabend beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Nach Einschätzung des Senats sprechen eine Reihe von Gründen dafür, dass der unbefristete Streik rechtswidrig sein könnte - unter anderem, weil Rechte von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigt würden.

Die Gewerkschaften Verdi und GEW haben angekündigt, ab kommendem Montag die kommunalen Kitas zu bestreiken, die etwa ein Zehntel aller Berliner Kitas ausmachen. Sie fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.

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