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Aktivist der Klimagruppe Letzte Generation zu Haftstrafe verurteilt

Der Angeklagte hatte sich nach Angaben des Gerichts an mehreren Straßenblockaden in Berlin beteiligt. (Symbolbild) / Foto: Paul Zinken/dpa
Der Angeklagte hatte sich nach Angaben des Gerichts an mehreren Straßenblockaden in Berlin beteiligt. (Symbolbild) / Foto: Paul Zinken/dpa

Ein 65-jähriger Aktivist der Klimagruppe Letzte Generation in Berlin wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach der Teilnahme an Sitzblockaden ist ein 65-jähriger Aktivist der Klimagruppe Letzte Generation in Berlin zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Ein Jahr und zehn Monate Gefängnis ergingen gegen den Mann am Amtsgericht Tiergarten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Er habe sich der Nötigung, versuchten Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Im Prozess ging es um Straßenblockaden, an denen sich der 65-Jährige beteiligt und laut Angaben der Sprecherin teils auch an die Fahrbahn geklebt hatte. Insgesamt seien 40 Fälle abgeurteilt worden.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Nun werde das Gericht das Urteil schriftlich begründen. Im November 2023 hatte der Prozess begonnen.

Relativ zu Beginn habe das Gericht einen Verständigungsvorschlag gemacht. Dem Mann sei gegen ein Geständnis eine Haftstrafe von einem Jahr mit Bewährung angeboten worden, hieß es. Die Verteidigung habe dem aber nicht zugestimmt.

Letzte Generation: Angeklagter will Rechtsmittel einlegen

Die Letzte Generation schrieb in einer Mitteilung, der 65-Jährige wolle gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Es zeige sich, dass die Justiz nicht wisse, wie sie mit dem Protest umgehen solle. Mit dem Urteil entferne man sich von Recht und Gesetz, hieß es vonseiten der Verteidigung des Angeklagten in der Mitteilung. «Statt einer von Verfassung wegen gebotenen Abwägung der gegeneinander streitenden Grundrechte wird hier Feindstrafrecht angewendet.»

Erst im Juli war eine Klimaaktivistin nach Farbattacken und Straßenblockaden in Berlin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.

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