Drei EU-Bürger und ein Amerikaner sollen nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten in Berlin Deutschland verlassen. Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) hat gegen sie im März 2025 «im Zusammenhang mit den Vorfällen an der Freien Universität Berlin (FU) vom 17.10.2024 aufenthaltsbeendende Bescheide erlassen», wie die Innenverwaltung auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatten die US-Website «The Intercept» und andere Medien berichtet.
Die beiden Betroffenen aus Irland sowie eine Polin und der amerikanische Staatsbürger wehren sich vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung. Sie haben entsprechend Klagen eingereicht und wollen vorab im Eilverfahren erreichen, dass der Bescheid nicht ab sofort gilt.
Wann die Richter darüber entscheiden, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers offen. «So lange über den Eilantrag nicht entschieden ist, müssen sie aber nicht ausreisen», erklärte der Sprecher.
Innenverwaltung: «signifikanten Sachbeschädigungen» in FU
Die Innenverwaltung begründete ihre Entscheidung mit den Vorfällen an der FU im vergangenen Oktober. Damals drangen Vermummte in ein FU-Gebäude ein und bedrohten Beschäftigte mit Äxten, Sägen, Brecheisen und Knüppeln. Nach Schätzung der Hochschule entstand ein Schaden von mehr als 100.000 Euro.
Durch eine «gewaltbereite und vermummte Personengruppe» sei es zu «signifikanten Sachbeschädigungen», auch durch «Graffiti mit Bezug zum "Israel-Palästina-Komplex"» gekommen sowie zu weiteren Straftaten, hieß es von der Innenverwaltung. Strafverfahren dazu dauerten an. Weitere Details nannte die Behörde mit Verweis auf den Datenschutz nicht.
Anwalt: «aus rechtlicher Sicht alarmierend»
Der «Tagesspiegel» zitiert den Anwalt von zwei Klägern, Alexander Gorski. Demnach gibt es zwar strafrechtliche Ermittlungen gegen die vier Betroffenen – aber keine Verurteilungen, in einem Fall einen Freispruch. Gorski bezeichnete das Handeln der Behörden als «aus rechtlicher Sicht alarmierend».
Die Innenverwaltung nennt als Kriterien für einen Entzug auch «die von der Person ausgehende Gefahr, die soziale, berufliche und kulturelle Integration sowie der Aufenthaltszweck und dessen Dauer». Ob ausländerrechtliche Maßnahmen erlassen würden, werde jeweils im Einzelfall entscheiden. Sollten strafrechtliche Verurteilungen vorliegen, würden diese dabei einbezogen. «Eine Voraussetzung für den Erlass entsprechender Maßnahmen stellen sie jedoch nicht dar», so die Behörde.
Kai Wegner findet Vorgehen richtig
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hält den Verlust der Freizügigkeit der Straftäter für «richtig und notwendig», wie er der Zeitung «Welt» sagte. Die Haltung des Berliner Senats sei eindeutig. «Wer das Existenzrecht Israels infrage stellt oder antisemitische Gewalt verherrlicht, überschreitet eine rote Linie», sagte der CDU-Politiker.
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke) kritisierte das Vorgehen hingegen. «Unter der Leitung von Kai Wegner greift das Land Berlin die Versammlungs- und Meinungsfreiheit an», sagte sie der «Welt».
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