loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Slowik zu Cannabis-Gesetzesentwurf: Belastung für Polizei

Barbara Slowik, Polizeipräsidentin in Berlin, nimmt an einer Pressekonferenz teil. / Foto: Christoph Soeder/dpa
Barbara Slowik, Polizeipräsidentin in Berlin, nimmt an einer Pressekonferenz teil. / Foto: Christoph Soeder/dpa

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik rechnet mit zunehmenden Aufgaben für die Behörden durch die geplante Teillegalisierung von Cannabis.

Angesichts der geplanten Teillegalisierung von Cannabis rechnet Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik mit einer Zunahme von Aufgaben für die Behörden. «Ich denke, die Legalisierung wird die Polizei und Justiz kurz- und mittelfristig nicht entlasten, sondern deutlich belasten», sagte Slowik im Interview mit dem «Tagesspiegel» (Samstag). Sie befürchte, dass die Polizei mehr zu tun haben wird als bisher.

«Vor allem durch die zahlreichen Einzelregelungen, wie Bannkreise um Schulen und Kindertagesstätten und die erlaubten Mengen des Eigenbedarfs. Kontrollmaßnahmen werden wirklich sehr komplex», sagte Slowik weiter. Die Sicherheitsbehörden sähen es «sehr kritisch, was den Gesetzesentwurf und die Durchsetzung der Regeln angeht». Bei dem Gesetz sei noch vieles unklar - etwa die Festlegung von Grenzwerten.

Auch den möglichen Konsum von Polizistinnen und Polizisten in ihrer Freizeit sehe sie kritisch. «Das ist tatsächlich nicht so einfach wie mit Alkohol. Da gilt bei uns ja eine Null-Promille-Grenze.» Cannabis beziehungsweise THC halte sich je nach Konsumverhalten sehr lange im Blut. «Ein positiver Befund würde daher nicht automatisch bedeuten, dass der Kollege oder die Kollegin im berauschten Zustand den Dienst angetreten hat.» Slowik zufolge wird es hier auf die Grenzwertfestlegungen ankommen.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten