Bei den Brandenburger Staatsanwaltschaften ist es bislang in 51 Fällen zu Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug bei Corona-Bürgertests gekommen. Dabei wurde in sechs Fällen ein vorläufiger Schaden in Höhe von etwa 134.500 Euro festgestellt, wie das Sozialministerium in Potsdam auf eine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Daniela Oeynhausen mitteilte.
Bei 32 Verfahren wird eine Schadenshöhe noch geprüft. Die restlichen Ermittlungen wurden eingestellt, oder an Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern abgegeben. Wegen der anhaltenden Prüfungen der Abrechnungsunterlagen wird mit weiteren Verdachtsfällen auf Abrechnungsbetrug gerechnet.
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburgs (KVBB) hat die Staatsanwaltschaft Potsdam bislang in acht Fällen über den Verdacht eines gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs unterrichtet. Darauf leitete die Ermittlungsbehörde sieben Verfahren ein. In weiteren 41 Fällen erteilt die KVBB den Ermittlern Auskünfte.
Bis Mitte dieses Jahres hatte die KVBB insgesamt rund 3.600 sogenannte vertiefte Prüfungen von Corona-Abrechnungen bearbeitet. Davon seien knapp 2.700 Prüfungen ohne Maßnahmen eingestellt worden. Mit Maßnahmen wurden rund 720 Verfahren eingestellt, bei etwa 200 Verfahren wurde eine Abrechnung abgelehnt. In rund 230 Fällen leitete die KVBB Verfahren ein.
Mehrere Verfahren gegen Beschuldigte außerhalb Brandenburgs
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin führt den Angaben zufolge derzeit drei Verfahren, in denen der Wohnsitz der Beschuldigten nicht in Brandenburg, sondern in Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern liegt. Bei der Staatsanwaltschaft Potsdam sind es vier Verfahren gegen Beschuldigte aus Berlin. Ein weiterer Fall betrifft einen Beschuldigten aus Sachsen.
Bei Prüfungen der Abrechnungen von Corona-Teststellen hat das Robert-Koch-Institut dem Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zwischen Juli 2022 und Februar 2023 insgesamt 196 statistische Auffälligkeiten gemeldet. Bei 103 Fällen sei ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung festgestellt und an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben worden.
Nach Ausschluss von Mehrfachmeldungen zu einem Beschuldigten fasste die Staatsanwaltschaft die Fälle zu einem einzigen Ermittlungsverfahren zusammen. Das LAVG prüft derzeit noch 38 Fälle. Sie sollen bis Jahresende abgeschlossen werden.
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