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Anklage wegen Palästina-Parole «From the river to the sea»

Wegen verbotener Parolen bei Demonstrationen für Palästina ist Anklage gegen eine Frau erhoben worden.  / Foto: Monika Skolimowska/dpa
Wegen verbotener Parolen bei Demonstrationen für Palästina ist Anklage gegen eine Frau erhoben worden. / Foto: Monika Skolimowska/dpa

Der Slogan «From the river to the sea, palestine will be free» ist seit Jahrzehnten üblich bei Demonstrationen gegen Israel. Inzwischen ist er aber teilweise verboten.

Gegen eine 38-jährige Aktivistin aus der propalästinensischen Szene hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen und anderer Delikte erhoben. Die Frau soll zwischen April und Juli 2024 auf ihrem Instagram-Account und bei Demonstrationen die israelfeindliche Parole «From the river to the sea, palestine will be free» geschrieben und gerufen haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Satz wurde vom Bundesinnenministerium als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet. Dabei geht es um das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer, das einem freien Palästina gehören soll, obwohl sich dort der Staat Israel befindet. 

Die Frau soll außerdem bei Demonstrationen Widerstand gegen Polizisten geleistet und einen Regenschirm auf sie geworfen haben. Außerdem soll sie Polizisten pauschal als Kriminelle und Verbrecher bezeichnet haben.

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