Fünf Beteiligte eines Hanf-Start-ups stehen erneut wegen Verdachts auf Drogenhandel vor dem Berliner Landgericht. Freisprüche für die Geschäftsführer und Teilhaber des CBD-Handels im ersten Strafprozess vor rund drei Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts angeordnet.
Auf der Anklagebank sitzen drei Gründer eines Berliner Hanf-Start-ups und zwei Teilhaber. Von August 2018 bis Februar 2019 hätten sie Produkte mit dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) vertrieben, so die Anklage. Zwei der Männer sollen die Firma finanziell unterstützt und dadurch Beihilfe geleistet haben.
Produkte mit sehr geringem THC-Gehalt
Dem Fall liegt die Einfuhr von jeweils mehreren Kilogramm Cannabisblüten aus der Schweiz und Luxemburg zugrunde. Die Produkte hatten den Angaben zufolge einen sehr geringen Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) und einen hohen Gehalt von CBD (Cannabidiol). Vertrieben wurden sie online und in Spätverkaufsstellen.
Die inzwischen 31- bis 68-jährigen Angeklagten hatten im ersten Prozess erklärt, sie seien überzeugt gewesen, dass die Geschäfte gesetzeskonform waren. Eine berauschende Wirkung hätten sie für unmöglich gehalten.
Im ersten Urteil hatten Berliner Richter die CBD-Hanfprodukte zwar trotz des geringen THC-Gehalts als Betäubungsmittel eingestuft, die Angeklagten dennoch freigesprochen. Das Gericht habe keine Belege dafür finden können, dass die gehandelten Produkte vorsätzlich zu Rauschzwecken verkauft wurden. Die Staatsanwaltschaft, die auf Schuldsprüche plädiert hatte, legte Revision ein.
Der BGH stufte das Urteil des Landgerichts Berlin als lückenhaft ein. So habe sich die Strafkammer nicht genug mit der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Angeklagten auseinandergesetzt, hieß es unter anderem. Für die Verhandlung vor einer anderen Strafkammer sind bislang sechs weitere Prozesstage bis zum 2. Juni vorgesehen.
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