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Haftbefehl offen: Mutter und Tochter müssen ins Gefängnis

Zwei Frauen müssen nach der Überprüfung ihrer Personalien ins Gefängnis. (Symbolbild) / Foto: Soeren Stache/dpa
Zwei Frauen müssen nach der Überprüfung ihrer Personalien ins Gefängnis. (Symbolbild) / Foto: Soeren Stache/dpa

Weil sie einen Mann, der unter ihrer Obhut stand, dahinsiechen ließen, wurden zwei Frauen vor einem Jahr verurteilt. Doch der Ladung zum Strafantritt kamen sie nie nach. Nun wurden beide gefasst.

Zwei per Haftbefehl gesuchte Frauen sind am Bahnhof Fürstenwalde in Brandenburg von der Polizei festgenommen worden. Mutter und Tochter im Alter von 66 und 33 Jahren müssten noch je eine Haftstrafe von sechs Jahren absitzen, sagte ein Sprecher der Polizei. Die Beamten hatten die Personalien überprüft, dabei waren die noch ausstehenden Haftbefehle festgestellt worden.

Das Landgericht Oldenburg hatte vor etwa einem Jahr Mutter und Tochter rechtskräftig wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Davon gelten sechs Monate bereits als verbüßt. Der Ladung zum Strafantritt kamen beide nicht nach.

Die Frauen sollen sich vor Jahren laut Gerichtsurteil bei einem alleinstehenden und schwer kranken 65-Jährigen einquartiert und sich das Erbe überschrieben haben. Obwohl sie mit einer Vollmacht ausgestattet waren und sich um die Pflege des Mannes zu kümmern hatten, kamen sie nach Überzeugung des Gerichts dieser Verpflichtung nicht nach. Der Mann starb später wegen einer unbehandelten Krankheit. 

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