Nach einer Farbattacke auf das Bundeskanzleramt vor rund zwei Jahren ist ein 49-Jähriger zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Klimademonstranten der Sachbeschädigung schuldig. Der Mann habe bei einer Aktion der Klima-Protestgruppe Letzte Generation den Südostflügel des Gebäudes mit schwarzer Farbe beschmiert. Sein Handeln sei nicht gerechtfertigt gewesen, ein rechtfertigender Notstand liege nicht vor, begründete die Vorsitzende Richterin.
Der 49-Jährige soll bei der Aktion am 23. Juni 2022 mit einem weiteren Mann agiert haben. Nur durch eine kostenaufwendige Reinigung und zum Teil auch Neuanstrich der Wand sei der Schaden beseitigt worden. Das Gericht hatte in dem Fall zunächst einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erlassen. Demnach sollte der 49-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt.
Das Amtsgericht verhängte nun eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 35 Euro. Der Angeklagte sei «nicht wirklich geständig», stand für die Vorsitzende Richterin fest. Sie könne nicht erkennen, dass er eingesehen hat, «dass es auch ohne das Schütten von Farbe gegangen wäre». Die Staatsanwältin hatte auf 60 Tagessätze plädiert. Der Verteidiger hatte Freispruch verlangt
Der Angeklagte war zum zweiten Verhandlungstag persönlich erschienen und sagte, er habe sich «an Maßnahmen des friedlichen zivilen Ungehorsams beteiligt». Zu Prozessbeginn vor zwei Wochen war ohne den 49-Jährigen verhandelt worden. Sein Mandant könne sich die Anreise aus München nicht leisten, erklärte sein Verteidiger David Hölscher am Rande des ersten Termins.
Klimademonstrant war über 90 Tage im Hungerstreit
Der 49-Jährige gehörte zwischen März und Mitte Juni dieses Jahres zu Teilnehmern eines Klima-Hungerstreiks. Er nahm aus Protest über 90 Tage keine Nahrung zu sich. Er wurde bereits wegen mehrerer Aktionen der Letzten Generation verurteilt.
Im Juni 2023 erhielt er in Berlin eine Geldstrafe von 1.800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro), die allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Es seien noch diverse Strafverfahren gegen seinen Mandanten anhängig, so der Anwalt. In Berlin liege die Zahl «im unteren zweistelligen Bereich». Drei Verurteilungen zu Geldstrafen, die Gerichte in Bayern verhängt hätten, seien inzwischen rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte gegen das nun ergangene Urteil bereits Rechtsmittel an.
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