Nach der tödlichen Messerattacke auf einen Wachmann einer Potsdamer Geflüchtetenunterkunft hat die 38-jährige Angeklagte zu Prozessbeginn die Vorwürfe zurückgewiesen. Das teilte sie am Landgericht in Potsdam über ihre Anwältin mit. Sie selbst schwieg zu den Vorwürfen.
Stiche in die Brust
Der Angeklagten mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr einen syrischen Sicherheitsmann mit einem Messer in die Brust gestochen haben. Später starb der 33-Jährige an den Verletzungen.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau Ende Mai vergangenen Jahres in der Nacht im Eingangsbereich auf den Sicherheitsmann getroffen sein. Dieser hatte ihr laut Staatsanwaltschaft bereits zuvor gesagt, dass sie die Unterkunft nicht mit einem Messer betreten dürfe. In der Tatnacht sei sie auf ihn losgegangen und habe ihm das Messer zweimal in die Brust gestochen.
Opfer starb später im Krankenhaus
Die 38-Jährige flüchtete direkt nach der Tat. Der Verletzte wurde 20 Minuten später am Tatort gefunden und ins Krankenhaus gebracht. Dort starb er.
Zweiter Wachmann war zum Tatzeitpunkt zu Hause
Am ersten Prozesstag schilderte der Arbeitskollege des Opfers die Geschehnisse aus der Todesnacht. Er sei während der Dienstzeit kurz nach Hause gefahren, um etwas zu holen, berichtete er. Auf dem Rückweg habe er einen Anruf einer völlig aufgelösten Bewohnerin erhalten, dass «dort jemand» liege. Er sei daraufhin mit dem Auto so schnell wie möglich zur Gemeinschaftsunterkunft zurückgefahren und habe dort den am Boden liegenden 33-Jährigen gefunden.
Verletztes Opfer sprach von mehreren Tätern
Als er das Blut sah, rief er umgehend den Notarzt. Der Verletzte sei ansprechbar gewesen und habe ihm gesagt: «Sie haben mich mit einem Messer angegriffen und sie waren maskiert.» So schilderte es der Zeuge. Das Opfer habe die Angreifer deshalb nicht identifizieren können. «Ich hatte nicht gedacht, dass er sterben würde.» Es sei zwar Blut zu sehen gewesen – «aber nicht so viel». «Ich habe in meinem Leben so etwas noch nicht erlebt», sagte der Wachmann.
Die angeklagte 38-Jährige, die zu dem Zeitpunkt in der Unterkunft lebte, habe er nicht gesehen, sagte er. Er habe aber auch nicht darauf geachtet, als er zurückfuhr. Er wusste zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben nicht, dass sein Kollege angegriffen worden war. «Sonst hätte ich darauf geachtet.»
Zeuge: Angeklagte tyrannisierte Mitmenschen
Der Wachmann beschrieb die Angeklagte als stark verhaltensauffällig. Sie habe bereits in zig anderen Unterkünften Probleme bereitet und mehrfach Hausverbote erteilt bekommen. In einer anderen Unterkunft hatte sie außerdem eine Frau mit einem Messer verletzt. Die Unterkunft im Westen von Potsdam sei auch ihre «letzte Chance» gewesen.
Dennoch habe sie andere Bewohner beschimpft. Die Beleidigung «Bitch» sei augenscheinlich «ihr Lieblingswort», so der Wachmann. Sie habe absichtlich Lärm verursacht und Studenten aus dem benachbarten Wohnheim angespuckt. Gelegentlich kam sie nach Angaben des Zeugen betrunken ins Wohnheim. Rund eine Woche vor der Tat habe sie zudem den Sicherheitsmitarbeitern gesagt, dass sie ein Messer bei sich führe - dieses aber nicht mit in die Unterkunft nehmen wolle.
Angeklagte gegenüber Zeugen nie gewalttätig
Eine normale Unterhaltung sei mit der 38-Jährigen nicht möglich gewesen, führte der Wachmann aus. Jegliche Kommunikation sei in Schreien und Beleidigen abgeglitten. Sie galt im Heim als Störfaktor - Kinder hatten ob ihrer Unberechenbarkeit Angst vor ihr. So beschreibt es der Wachmann. Allerdings: Mit Gewalt war sie in seiner Gegenwart nicht aufgefallen.
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