Die an die Gemeinde Zinnowitz gerichteten Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen einer Mutter aus Brandenburg nach dem Sturz ihres zweijährigen Sohnes von der dortigen Seebrücke haben einen Dämpfer erhalten. Aus ihrer Sicht habe die Usedomer Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, sagte Richterin Irina Bonin während des Zivilverfahrens mehr als drei Jahre nach dem Vorfall. Die Gemeinde müsse sich auf die erwartbare Nutzung einer Seebrücke einstellen. «Es ist kein Spielgerät. Es ist kein Spielplatz.» Offenbar sei selbst die Mutter vom Verhalten ihres Sohnes überrascht worden.
Unfall beim Urlaubsfoto
Die damals 34-Jährige hatte im Sommer 2021 ein Urlaubsfoto mit ihren Söhnen auf der Seebrücke - der Ältere war damals zehn - dem Strand und dem Sonnenuntergang im Hintergrund machen wollen. Nach Darstellung der Mutter wollte sich der Jüngere ebenso wie sein älterer Bruder hinhocken, habe das Gleichgewicht verloren und sei rücklings durch das Geländer hindurchgefallen. Die aus Barnim kommende Mutter war hinterhergesprungen und hatte sich den linken Fuß und das Bein schwer verletzt. Der Zweijährige blieb unverletzt. Nach Aussage Bonins war das Wasser in dem Bereich der Brücke noch flach.
Die Mutter fordert von der Gemeinde mindestens 35.000 Euro sowie die Erstattung weiterer Kosten. Nach ihrer Auffassung müsse das Geländer anders gebaut sein. Eine Entscheidung will das Gericht Ende September bekanntgeben.
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