loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Nach Aufforderung zu Gewalt: Angeklagte spricht von Fehlern

Ein Schild weist auf das Landgericht Berlin an der Fassade zum Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße hin. / Foto: Jens Kalaene/dpa
Ein Schild weist auf das Landgericht Berlin an der Fassade zum Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße hin. / Foto: Jens Kalaene/dpa

Sie soll in den sozialen Medien dazu aufgerufen haben «Neukölln zu Gaza umzuwandeln». Tatsächlich kam es in der Folgenacht zu schweren Ausschreitungen. Steine wurden geworfen und Brandsätze gezündet.

Eine 27-Jährige, die wegen mehrerer Straftaten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt vor dem Berliner Landgericht steht, hat von Fehlern gesprochen. In den ihr zur Last gelegten vier Fällen habe sie Posts weitergeleitet und «erst hinterher gemerkt, wie dumm und unvernünftig es war», erklärte die Angeklagte zu Prozessbeginn am Freitag. Sie sei nicht antisemitisch und nicht politisch aktiv.

Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Mutter vor, über ihren Instagram-Account unter anderem Propagandamittel von verfassungswidrigen und terroristischen Organisationen verbreitet zu haben. Die Anklage lautet außerdem auf Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten.

Im Oktober 2023 soll die 27-Jährige über die sozialen Medien dazu aufgerufen haben, sich zu versammeln und Steine und Schlagstöcke mitzubringen, um Polizeikräfte anzugreifen. Sie wolle «Neukölln zu Gaza umzuwandeln» und habe dazu aufgerufen, «alles anzuzünden und zu plündern, außer Wohnhäuser», heißt es in der Anklage. Tatsächlich sei es in der Folgenacht zu schweren Ausschreitungen gekommen, an denen sich etwa 150 Personen beteiligt hätten. Mehrere Fahrzeuge seien angezündet und Polizisten unter anderem mit Pyrotechnik und Steinen beworfen worden. 65 Beamte seien bei den Krawallen verletzt worden.

Bereits im August 2022 soll die Frau laut Ermittlungen dazu aufgerufen haben, Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise israelischer Staatsangehörigkeit zu töten. Sie habe ein Bild in den sozialen Medien kommentiert, auf dem eine Gruppe von Menschen jüdischen Glaubens mit einer Flagge des Staates Israel zu sehen war. Die Angeklagte soll geschrieben haben, dass dort ein Selbstmordattentat «lobenswert» wäre.

Die Angeklagte sagte, sie sei nicht Urheberin der Posts. «Die Bilder sind überall rumgegangen, ich habe sie in der Schnelllebigkeit weitergeleitet.». Sie habe nicht gewollt, dass Berliner Polizisten angegriffen werden. In ihrer Familie und in ihrem Freundeskreis sei sie wegen der weitergeleiteten Posts kritisiert worden. Ihr Partner sei «sauer» gewesen. Als Zeuge sagte der 31-Jährige, der mit der Angeklagten nach islamischem Recht verheiratet ist, er habe mütterlicherseits jüdische Vorfahren. Seine Lebensgefährtin sei keine Hamas-Sympathisantin, sie habe ihr Verhalten «tief bereut». Der Prozess wird am 20. Juni fortgesetzt.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten