Ein 55-Jähriger ist vom Landgericht in Frankfurt (Oder) wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Das schließt normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.
Die 50 Jahre alte Frau hatte sich im Mai vergangenen Jahres von ihrem Mann getrennt. Sie lebten aber weiterhin unter einem Dach in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland). Am darauffolgenden Abend vergewaltigte der 55-Jährige die schlafende Frau. Nach Ansicht des Gerichts wollte er sie so bestrafen. Im Anschluss schlug er mit einem stumpfen Gegenstand auf das Gesicht der Frau ein. An diesen Verletzungen starb sie. Nach Überzeugung des Gerichts erfüllte er dabei die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe.
Die Kammer sprach bei der Urteilsverkündung am Donnerstag von einer vorsätzlichen und geplanten Tat. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig.
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