loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Nur 17 Diskriminierungs-Beschwerden gegen Polizei berechtigt

Wenig Diskriminierungsbeschwerden gegen Polizei sind berechtigt.  / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Wenig Diskriminierungsbeschwerden gegen Polizei sind berechtigt. / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Nach Debatten und viel Kritik wurde in Berlin 2020 ein Gesetz gegen Diskriminierung beschlossen. Dabei ging es auch um das Handeln der Polizei. Bislang kamen wenig Beschwerden, die begründet waren.

Fünf Jahre nach Schaffung des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes sind bislang zum Thema Polizei nur 227 entsprechende Beschwerden eingegangen. Davon seien 17 als berechtigt eingestuft worden, sagte Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Die anderen 200 Diskriminierungsvorwürfe gegen die Polizei seien unberechtigt oder nicht zu klären.

Hochgrebe sagte, diese niedrigen Zahlen angesichts vieler tausend Einsätze würden zeigen, dass die Polizei «grundsätzlich diskriminierungsfrei» agieren würde. Vorwürfe von struktureller Diskriminierung seien nicht zu erkennen. Das viel diskutierte und auch kritisierte Gesetz bezeichnete er trotzdem als sinnvoll.

Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel sagte, nur drei Prozent der Beschwerden, die bei der Polizei eingehen würden, bezögen sich auf das Antidiskriminierungsgesetz, dass seit 2020 gilt. Die meiste Kritik ginge direkt bei der Beschwerdestelle der Polizei oder auch beim Bürger- und Polizeibeauftragten ein.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten