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Tödlicher Stoß ins Gleisbett: 32-Jähriger verurteilt

Weil er einen Bekannten im Streit um Alkohol ins Gleisbett und vor eine einfahrende S-Bahn stieß, wurde ein 32-Jähriger verurteilt.  / Foto: Monika Skolimowska/dpa
Weil er einen Bekannten im Streit um Alkohol ins Gleisbett und vor eine einfahrende S-Bahn stieß, wurde ein 32-Jähriger verurteilt. / Foto: Monika Skolimowska/dpa

Zwei Bekannte geraten am S-Bahnhof Oranienburger Straße in Berlin in einen Streit. Es kommt zu einem Gerangel um eine halbe Flasche Wodka. Bis einer der Männer rücklings in das Gleisbett stürzt.

   Nach einem tödlichen Sturz eines Mannes am S-Bahnhof Oranienburger Straße in Berlin ist ein 32-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zugleich ordnete das Landgericht der Hauptstadt die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Er habe das 48-jährige Opfer in einem Streit um Alkohol in das Gleisbett gestoßen, laut dem 32-Jährigen ging es um eine halbe Flasche Wodka. Wenige Sekunden später sei der Mann von einem einfahrenden Zug der S-Bahn erfasst und tödlich verletzt worden.

Der Triebfahrzeugführer leitete bei dem Geschehen am 29. Mai sofort eine Gefahrenbremsung ein, doch der Zug konnte nicht rechtzeitig zum Halten gebracht werden. Der 48-Jährige starb noch vor Ort. Noch am Tatort wurde der 32-Jährige festgenommen. 

Der Mann leidet laut einem Gutachten unter einer psychotischen Störung. Das Gericht ging von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit aus. Der 32-Jährige habe im Streit völlig unangemessen aggressiv reagiert. Ohne Behandlung gehe weiterhin Gefahr von ihm aus. 

Gerangel um eine halbe Flasche Wodka

Der 32-Jährige hatte den Angriff gestanden. Er habe seinen wie er alkoholisierten Bekannten in einem Gerangel in Richtung Bahnsteigkante geschubst, sie hätten um eine halbe Flasche Wodka gestritten. «Ich wollte, dass er ins Gleisbett fällt, ich habe aber nicht geahnt, dass eine Bahn einfährt», erklärte der Beschuldigte. Aus Wut habe er den Mann, mit dem er sich damals ein Zimmer in einer Obdachlosenunterkunft geteilt habe, geschubst. Als er ihn dann hochziehen wollte, sei die S-Bahn eingefahren.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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