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Zu lange Verfahren: Sechs Entlassungen aus U-Haft

In Brandenburg kommt die Justiz mit den Verfahren kaum hinterher. (Symbolbild) / Foto: picture alliance / dpa
In Brandenburg kommt die Justiz mit den Verfahren kaum hinterher. (Symbolbild) / Foto: picture alliance / dpa

Wie im Bund stapeln sich auch in Brandenburg die Akten von Ermittlungsverfahren. Es fehlt an einer ausreichenden Zahl von Richtern und Staatsanwälten. Das hat Folgen.

Sechs Tatverdächtige sind in Brandenburg im vergangenen Jahr wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das waren vier Entlassungen mehr als im vorangegangenen Jahr, wie das Justizministerium in Potsdam auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Damit seien seit 2019 in Brandenburg 17 mutmaßliche Täter ohne Urteil aus der U-Haft entlassen worden. 

Laut Strafprozessordnung darf die Untersuchungshaft die Dauer von sechs Monaten nur unter bestimmten Bedingungen überschreiten. So zum Beispiel, wenn die Ermittlungen sehr umfangreich sind oder der Fall besonders schwierig ist. Bei vielen zu langen Verfahren ist jedoch Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten die Ursache. Das rechtfertigt einen Verbleib in U-Haft nicht. Die Tatverdächtigen müssen dann aus der U-Haft entlassen werden.

Neun Monate lang in Untersuchungshaft

Zwei der sechs Beschuldigten befanden sich laut Justizministerium etwa neun Monate in U-Haft, bis sie durch eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf freien Fuß kamen. Ihnen wird illegaler Drogenhandel vorgeworfen. Die Hauptverhandlung war zwischen Mai und Juli dieses Jahres terminiert.

In den übrigen vier Verfahren wurden den Tatverdächtigen Totschlag, versuchter Diebstahl, das Einschleusen von Ausländern und Raub vorgeworfen. Eines der Verfahren ist vorläufig eingestellt. In einem weiteren Verfahren erging ein bisher nicht rechtskräftiges Urteil. Die beiden restlichen Fälle dauern noch an.

Nach 278 Tagen ohne Urteil aus U-Haft entlassen 

Laut einer Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion von Mitte 2023 waren in Brandenburg im Jahr 2019 bereits sieben Tatverdächtige aufgrund zu langer Ermittlungsverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In den drei folgenden Jahren bis 2022 kamen zwei Tatverdächtige aus der U-Haft.

Ein Fall endete mit einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen eines Betäubungsmittel-Delikts. In dem anderen Fall erschien der Beschuldigte nicht zur Hauptverhandlung. 

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes fehlten Mitte 2023 bundesweit rund 1.500 Richter und Staatsanwälte. Dadurch sei die Zahl der offenen Verfahren in Deutschland auf fast 850.000 gestiegen. Das seien 28 Prozent mehr als Mitte 2021.

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