Die Finsterwalder Sangestradition zählt ab sofort zum immateriellen Kulturerbe. Die Kulturministerkonferenz entschied, die musikalische Tradition der Sängerstadt in das bundesweite Verzeichnis aufzunehmen, wie das Brandenburger Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur am Mittwoch mitteilte.
Der Gassenhauer «Wir sind die Sänger von Finsterwalde», den Wilhelm Wolff Ende 1899 komponierte, machte die Stadt überregional bekannt. Zwei Jahre später wurde der Ort im Landkreis Elbe-Elster demnach zum ersten Mal als Sängerstadt bezeichnet.
Heute treten etwa neun Mitglieder eines Männerchores abwechselnd als die vier Finsterwalder Sänger zu zahlreichen Anlässen auf. Außerdem gibt es ein Sänger- und Kaufmannsmuseum und mit dem Sängerfest wird eins der größten Volksfeste in Brandenburg gefeiert. Zum internationalen Gesangswettbewerb kommen seit 2002 Nachwuchssänger aus ganz Europa in die Stadt, hieß es.
Die musikalische Tradition von Finsterwalde reiht sich damit in die insgesamt sechs Brandenburger Vertreter im bundesweiten Verzeichnis ein. Zuvor waren etwa die Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben und die manuelle Glasfertigung (Baruther Glashütte) als immaterielles Kulturerbe anerkannt worden. Zum immateriellen Kulturerbe zählen die unterschiedlichsten Bräuche von Musik über Feste bis hin zu Handwerkstechniken. Deutschlandweit stehen derzeit 144 Einträge im Verzeichnis.
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