Tausende Exponate in ostdeutschen Museen könnten nach Einschätzung von Forschern zu Zeiten der DDR und der sowjetischen Besatzung enteignet worden sein. Nach Schätzungen von Experten des Brandenburger Museumsverbands könnten etwa drei bis vier Prozent der Sammlungen in dem Bundesland eine solche Herkunft haben.
Im Vergleich zu Exponaten aus der Zeit der NS-Verfolgung sei dies eine sehr hohe Zahl, sagte Provenienzforscher Alexander Sachse bei einer Online-Veranstaltung des Verbands. «Das sind eben pro Museum Dutzende, wenn nicht hunderte Objekte, die betroffen sind», betonte Sachse.
Die Forschung zur Herkunft von Kunst- und Kulturobjekten wird als Provenienzforschung bezeichnet. In Deutschland rekonstruiert sie dabei neben Enteignungen aus der NS-Zeit oder dem Kolonialismus auch solche aus Zeiten der sowjetischen Besatzung und der DDR.
Gesamtdeutsches Phänomen
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen könnte der Anteil den Schätzungen zufolge noch höher liegen. Grund sei hier die sogenannte Bodenreform, erklärte Sachse. Unter der sowjetischen Besatzung ab 1945 wurden dabei demnach gezielt Kunstsammlungen in Schlössern und Herrenhäusern enteignet. Auch im Zuge von Strafverfahren in der DDR oder nach der Flucht von Menschen in den Westen enteigneten staatliche Akteure Kulturgüter.
Heutzutage gibt es die entsprechenden Exponate mit der vorbelasteten Vergangenheit laut den Forschern nicht nur in den neuen Bundesländern. «Es ist nämlich kein allein ostdeutsches Problem, denn durch den Kunsthandel ist auch in vielen westdeutschen Museen dieses Kulturgut zu finden», unterstrich der Geschäftsführer des Museumsverbands, Arne Lindemann.
Rechtsgrundlage für Rückgabe fehlt oft
Dabei gehe es zum Teil um bedeutende Kunst, wie etwa bei Gemälden des Künstlers Gustav Klimt. «Das handelt sich nicht immer nur, wie es oft kolportiert wird, um irgendwelche alten Biergläser», betonte Sachse. Nach heutiger Auffassung sind die Gegenstände ihren Besitzern demnach zwar unrechtmäßig weggenommen worden, für die Rückgabe fehlt laut Sachse aber oft eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Um die Recherche zu erleichtern und Museen in ganz Deutschland für das Thema zu sensibilisieren, haben die Museumsverbände Sachsens-Anhalt und Brandenburg eine Handreichung veröffentlicht, die sich an die Mitarbeiter in den Ausstellungshäusern richtet.
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