Das neue Zentrum in Eisenhüttenstadt für eine schnellere Rückführung von Asylsuchenden in andere EU-Staaten hat die Arbeit aufgenommen. Ab sofort sollen dort Überstellungen nach Polen beschleunigt organisiert werden. Es geht um sogenannte Dublin-Fälle, also um Menschen, die ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen.
Die Abschiebungen sollen effizienter gestaltet werden, zum Beispiel, indem mehrere Menschen gleichzeitig abgeschoben werden, wie Behördenleiter Olaf Jansen im RBB-Inforadio sagte.
Menschen bekommen kein Taschengeld
Leistungen für diese Asylbewerber werden im sogenannten Dublin-Zentrum gekürzt. Sie bekommen nur das Nötigste. Es wird, wie sonst üblich, kein Taschengeld gezahlt, wie Jansen sagte. Innenministerin Katrin Lange (SPD) sprach von «Bett, Brot und Seife». Damit soll auch der Anreiz verringert werden, wieder einzureisen, wie es hieß.
Das «Dublin-Zentrum» soll Platz für 250 Menschen bieten. Sie sind in Mehrbettzimmern untergebracht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte den Start des Zentrums. «Damit geht Brandenburg ebenso wie Hamburg voran und sorgt dafür, dass Menschen, die ihr Asylverfahren in anderen EU-Staaten durchlaufen müssen, deutlich schneller dorthin überstellt werden können», sagte sie laut einer Mitteilung ihres Ministeriums. «Wer kein Recht hat in Deutschland zu bleiben, muss unser Land wieder verlassen. Nur so haben wir die Kapazitäten, um weiterhin Menschen vor Krieg und Terror schützen zu können.»
Behördenleiter beschreibt Prozedere der Abschiebungen
Behördenleiter Jansen gab einen Einblick in die künftige Arbeit am Rückreisezentrum. Als Erstes werde fortan überprüft, ob der Asylsuchende schon in einem anderen europäischen Land registriert wurde, erklärte er.
Wenn der Asylbewerber bereits in Polen gemeldet wurde, soll er in dem Ausreisezentrum aufgenommen werden. Die Menschen würden dann dort angehört. Im Anschluss nimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Asylakte entgegen und schickt sie nach Berlin.
Dort werde ein Rücknahme-Ersuch nach Polen fertig gemacht. «Dann antwortet Polen in der Regel innerhalb von drei bis vier Tagen», beschrieb Jansen.
Aufforderung an Asylsuchende nach Polen abzureisen
Wenn Polen bereit ist, denjenigen aufzunehmen, wird ein sogenannter «Dublin-Bescheid» vom Bamf ausgearbeitet. Darin stehe: Der Antrag des Asylsuchenden in Deutschland ist unzulässig. Und es werde angeordnet, dass der Betroffene das Land in Richtung Polen verlässt.
Folgt der Asylsuchende der Aufforderung nicht freiwillig, werde er abgeschoben, so Jansen. Ab diesem Zeitpunkt gebe es kein Bargeld mehr.
Der Asylsuchende kann schließlich noch Rechtsmittel vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) einlegen. Ansonsten wird die Überstellung an einem von sechs Grenzübergängen angeordnet.
Es gebe bestimmte Zeitspannen, in denen die Überstellungen abgewickelt werden könnten. Polen gibt außerdem ein Kontingent vor, wie viele Asylsuchende sie aufnehmen können.
Flüchtlingsrat: Zentrum schränkt Freiheit Schutzsuchender ein
Der Flüchtlingsrat Brandenburg kritisiert die Eröffnung des Zentrums scharf. «Mit der Eröffnung verschlechtert sich die Situation schutzsuchender Menschen nochmal dramatisch», sagte ein Sprecher des Flüchtlingsrates.
Das leiste einer Politik weiter Vorschub, die auf Abschottung und Abschiebung setze, führte der Sprecher aus. «Was eigentlich ganz dringend wieder stärker in den Fokus rücken sollte, ist schlicht und ergreifend die Wahrung und Schaffung menschenwürdiger Aufnahmebedingungen für Menschen die Schutz suchen.»
CDU: Zentrum reine Symbolpolitik
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, Rainer Genilke, sagte: «Das Dublin-Zentrums ist nichts weiter als Symbolpolitik und ein neues Messingschild an der Erstaufnahmeeinrichtung.» Die Rückführung nach Polen laufe auch heute schon ohne Probleme. «Was wir brauchen, ist ein echtes Ausreisezentrum, das Personen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer zurückführt.»
Eine Regelung des Dublin-Verfahrens besagt, dass in vielen Fällen der Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Reisen die Flüchtlinge weiter in andere EU-Staaten und stellen dort erst den Asylantrag – was häufig in Deutschland passiert – muss das Ersteinreiseland die Menschen unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen. Das Dublin-System funktioniert aus Sicht von Bund und Ländern aber nicht gut genug.
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