In Berlin soll zumindest für den kleineren Teil der Mietwohnungen auch künftig ein Schutz vor Umwandlung in Eigentumswohnungen gelten. Der schwarz-rote Senat hat bei seiner jüngsten Sitzung eine entsprechende neue Umwandlungsverordnung beschlossen, wie Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) anschließend mitteilte.
Die bisherige Verordnung läuft Mitte März aus. Die neue Verordnung gilt ab unmittelbar danach für weitere fünf Jahre in den 81 sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten. Dort lebt nach Angaben der Bauverwaltung rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung, also immerhin rund 1,2 Millionen Menschen. Die Zahl der Wohnungen liegt bei rund 658.200.
Mit der Verlängerung der Verordnung solle bezahlbarer Wohnraum gesichert und die Bevölkerungsstruktur in den Quartieren geschützt werden, sagte Gaebler. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sei in den entsprechenden Gebieten einer der wichtigsten Gründe für den Verlust bezahlbarer Mietwohnungen und die Verdrängung der dortigen Wohnbevölkerung.
Gaebler fürchtet eine Verschlechterung des Mieterschutzes
Aus Gaeblers Sicht ist die Berliner Regelung auch deshalb so wichtig, weil Ende 2025 eine andere Umwandlungsverordnung nach geltendem Bundesrecht ausläuft - und noch unklar ist, wie es damit weitergeht. Sie gilt nach Paragraf 250 des Baugesetzbuchs nicht nur für soziale Erhaltungsgebiete wie die Berliner Verordnung, sondern in der ganzen Stadt, dafür allerdings erst für Häuser mit mindestens sechs Wohnungen.
Falls sie nicht ebenfalls verlängert wird, wäre das aus Gaeblers Sicht eine deutliche Verschlechterung: «Die Situation für Mieter könnte sich verschärfen», warnte er. «Deshalb muss es Druck an der Stelle geben, dass der Bund aktiv wird.» Das Land Berlin werde zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat dafür werben. «Was wir machen können, haben wir gemacht», sagte der SPD-Politiker mit Blick auf den Senatsbeschluss.
Zahl der Umwandlungen ist erheblich gesunken
Der Senat hatte erstmals 2015 mit einer Umwandlungsverordnung eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den sozialen Erhaltungsgebieten Berlins eingeführt. Sie wurde 2020 um fünf Jahre verlängert.
In den Jahren unmittelbar nach 2015 hat es nach Angaben des Senators jeweils zwischen rund 17.000 und 19.000 Umwandlungsgenehmigungen gegeben, 2021 sogar 28.800 - bezogen auf beide Verordnungen. Inzwischen sind es erheblich weniger: Für 2023 waren es Gaebler zufolge noch 223, danach sei die Zahl fast auf null zurückgegangen. Aus seiner Sicht ist das Instrument daher erfolgreich.
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