Cottbus (dpa/bb) - Der Braunkohlekonzern Leag streitet sich mit Klimaaktivisten am Landgericht Cottbus wegen der Besetzung von Braunkohlebaggern vor mehr als fünf Jahren. Am Dienstag (11.00 Uhr) wird über eine Unterlassungsklage verhandelt, die der Tagebau-Betreiber gegen zwei Kohlegegner eingereicht hatte. Damit will die Leag nach eigenen Angaben ihre Kraftwerks- und Tagebaugelände schützen. Am 4. Februar 2019 waren Umweltaktivisten in der Lausitz auf Braunkohlebagger geklettert und hielten diese besetzt.
Das Energieunternehmen Leag teilte mit, die Unterlassungsklage beziehe sich auf das unbefugte Betreten der Tagebau- und Kraftwerksgelände sowie auf die Störung des Betriebs der Anlagen. «Mit der Unterlassungserklärung verpflichten sich die Betroffenen, im Falle einer Zuwiderhandlung eine festgesetzte Vertragsstrafe zu zahlen.»
Die beiden Klimaaktivisten wollen sich in dem Zivilprozess gegen die Unterlassungsklage wehren, wie die Umweltgruppen Robin Wood und Ende Gelände mitteilten. Die Forderungen der Leag seien unbegründet und dienten dazu, Klimaaktivisten mit Kostendrohungen von weiteren Protesten abzuhalten, argumentieren sie.
Umweltaktivisten wollen vor Landgericht demonstrieren
Wenn sie zu einer Unterlassung verurteilt würden, könnte bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden, so ein Sprecher des Landgerichts Cottbus. Umweltgruppen kündigten für Dienstag eine Solidaritätsdemonstration vom Bahnhof in Cottbus zum Landgericht an.
2020 war der Kohleausstieg per Gesetz beschlossen worden. Bis spätestens 2038 soll dann in der Lausitz mit der Kohleverstromung Schluss sein. Braunkohle gilt als besonders klimaschädlich. Ihre Verbrennung setzt große Mengen des Klimagases CO2 (Kohlendioxid) frei – neben Feinstaub-Partikeln und Schadstoffen.
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