Cottbus (dpa/bb) - Ein Streit am Landgericht Cottbus zwischen zwei Klimaaktivisten und dem Bergbau- und Kraftwerksbetreiber Leag um eine Unterlassungserklärung nach Protestaktionen vor fünf Jahren zieht sich hin. Eine Güteverhandlung - sie soll den Streit außergerichtlich beenden - blieb ohne Ergebnis, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Das Gericht hat einen weiteren Termin auf den 19. September angesetzt. Dann wird entweder eine Entscheidung verkündet oder möglicherweise auch ein neuer Termin angesetzt.
Vor Beginn des Zivilprozesses in Cottbus demonstrierten einige Umweltaktivisten vor dem Gerichtsgebäude. Sie kritisierten, mit der Klage solle ziviler Protest kriminalisiert werden, sie diene der Abschreckung.
Das Energieunternehmen Leag reichte eine Unterlassungsklage gegen die Kohlegegner ein, um nach eigenen Angaben seine Kraftwerks- und Tagebaugelände zu schützen. Die beiden Umweltaktivisten waren am 4. Februar 2019 in der Lausitz auf Braunkohlebagger geklettert und hielten diese besetzt.
Kern des Streits ist ein Unterlassungsanspruch der Leag, der sich sowohl auf das Gelände des Tagebaus und als auch auf das Kraftwerk bezieht. «Die Unterlassungsklage bezieht sich auf das unbefugte Betreten unserer Tagebau- und Kraftwerksgelände sowie auf die Störung des Betriebs unserer Anlagen», so die Leag. «Mit der Unterlassungserklärung verpflichten sich die Betroffenen, im Falle einer Zuwiderhandlung eine festgesetzte Vertragsstrafe zu zahlen.»
Wurde nur der Bergbau oder auch der Kraftwerks-Betrieb gestört?
Die Umweltgruppierung Ende Gelände teilte mit, die Beklagten hätten die Unterlassungserklärung für die Bergbau AG bereits unterschrieben, lehnten jedoch eine Unterzeichnung für die Kraftwerke AG ab, da sie von der Aktion nicht beeinflusst worden sei. Ein Gerichtssprecher teilte mit, über diesen «vorbeugenden Unterlassungsanspruch», der sich auf den Kraftwerksbetrieb bezieht, sei kontrovers diskutiert worden.
«Die Unterlassungsklage der Lausitz Energie Kraftwerke AG dient der Abschreckung und soll präventiv demokratisches Engagement unterbinden», sagte der Anwalt der Klimaaktivisten, Thorsten Deppner. Die Leag habe keine ausreichende Begründung für einen gestörten Betriebsablauf der Kraftwerke geliefert.
Bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden.
Der Verfassungsschutz stuft die Klimaschutz-Bewegung Ende Gelände als linksextremistischen Verdachtsfall ein. Damit kann der Inlandsgeheimdienst zur Beurteilung der Aktivitäten nun auch nachrichtendienstliche Mittel nutzen, wie etwa Observation oder Informanten. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 ist von einer «Verschärfung von Aktionsformen bis hin zur Sabotage» die Rede.
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