Bei der geplanten Verwaltungsreform in Berlin, einem zentralen Vorhaben des schwarz-roten Senats, sind auf der Zielgeraden doch noch Hürden zu nehmen. Im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens vor dem am 1. April geplanten Senatsbeschluss haben SPD-geführte Senatsverwaltungen Vorbehalte zu einzelnen Punkten geäußert und Änderungswünsche angemeldet. Das sagte die Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung in der Senatskanzlei, Martina Klement, der Deutschen Presse-Agentur, nachdem der «Tagesspiegel» berichtet hatte.
Demnach besteht Dissens bei Details der vereinbarten Verfassungsänderungen. Zum einen wünscht sich die SPD mehr Klarheit und Verbindlichkeit zu Zuschnitt und Kompetenz der sogenannten Einigungsstelle, die in Zukunft bei Konflikten zwischen Landes- und Bezirksebene eine Lösung finden soll.
Zweitens sieht die SPD noch offene Fragen zur geplanten Verankerung des sogenannten Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung: Der Senat wird dadurch verpflichtet, für Aufgaben, die Bezirke erfüllen müssen, die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Staatssekretärin Klement hält an Zeitplan fest
«Ich sehe das Ganze unaufgeregt», sagte Klement der dpa. «Es ist ganz normal, dass im Mitzeichnungsverfahren Änderungswünsche kommen. Ich gehe davon aus, dass wir die Punkte klären und Vorbehalte auflösen können.» Und: «Ziel ist es weiterhin, dass der Senat am 1. April die Verwaltungsreform beschließt und das Abgeordnetenhaus noch vor Ostern seine Beratungen aufnehmen kann.»
Aus SPD-Kreisen hieß es, der Partei sei die Reform wichtig. Der SPD gehe es vor allem darum, dass das Vorhaben am Ende tatsächlich spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringe. Die Einwände seien im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens vorgebracht worden, nun gelte es, darüber zu sprechen.
Schluss mit dem «Behörden-Pingpong»?
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte die Verwaltungsreform nach Amtsantritt 2023 zur Chefsache erklärt und auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke mit ins Boot geholt. Ziel ist es, die Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken klar zu regeln.
Dadurch soll das in Berlin oft beklagte «Behörden-Pingpong» aufhören, also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Teilen der Verwaltung. Behörden sollen mehr die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, aber etwa auch der Wirtschaft in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen.
Teil der Reform ist neben Verfassungsänderungen ein im Dezember auf den Weg gebrachtes Gesetzespaket mit einem Landesorganisationsgesetz. Auch dieses soll vom Senat am 1. April verabschiedet werden, ehe das Abgeordnetenhaus am Zug ist. Beschlossen werden soll die Reform dort nach früheren Angaben Klements «idealerweise» noch vor der Sommerpause. In Gänze greifen soll sie Reform ab 1. Januar 2026.
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