Die Berufungsverhandlung über eine Schadensersatzforderung des ehemaligen Schiedsrichters Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Der am Donnerstag geplante Termin wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt kurzfristig abgesagt, nachdem es am Mittwochabend eine «nicht unerhebliche Klageerweiterung» gegeben habe, teilte das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ein neuer Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.
Gräfe hatte seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden müssen. Im November 2022 hatte das Landgericht Frankfurt dem heute 50 Jahre alten Ex-Schiedsrichter im Rechtsstreit mit dem DFB eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro wegen einer Altersdiskriminierung zugesprochen.
Der Berliner war gegen dieses Urteil dennoch in die Berufung gegangen, weil ihm das Gericht einen darüber hinaus eingeklagten potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/22 in Höhe von 190.000 Euro nicht zugesprochen hatte. Die Abweisung des Klagepunkts wurde damit begründet, dass Gräfe selbst bei einer Berufung auf die Liste der Bundesliga-Referees «keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen» gehabt hätte. Wie Gräfe hatte auch der DFB Einspruch gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.
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