Der 1. FC Union Berlin ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro verurteilt worden. Mit dem Urteil ahndete das Gremium das Fehlverhalten einiger Union-Fans beim Erstrundenspiel im DFB-Pokal beim Greifswalder SC.
Bei der Partie am 17. August hatten Anhänger des Bundesligisten wiederholt pyrotechnische Gegenstände entzündet. Insgesamt listete das Sportgericht 24 Bengalische Feuer, 16 Rauchkörper und fünf Rauchtöpfe auf. Die Berliner können bis zu 15.000 Euro der Summe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, müssten dies dem DFB aber bis zum 30. Juni 2025 nachweisen.
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