Für Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic ist es ein Erfolg, für den finanziell angeschlagenen Fußball-Zweitligisten Hertha BSC eine potenziell teure Niederlage. Das Landgericht Berlin hat der Klage des 52-Jährigen gegen seine außerordentliche Kündigung aus dem Februar 2023 beim Hauptstadtclub stattgegeben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit stehen Bobic eine dem Vernehmen nach stattliche Abfindung sowie noch ausstehende Gehaltszahlungen zu.
Allerdings ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig. Hertha hat einen Monat Zeit, Berufung einzulegen. Die Berliner wollen zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sich anschließend mit ihren Anwälten beraten, wie der Club auf Anfrage mitteilte.
Ordentliche Kündigung war rechtmäßig
Die Hertha hatte sich unmittelbar nach der Derby-Niederlage gegen Union Berlin Ende Januar 2023 von Bobic getrennt. Zunächst per ordentlicher Kündigung, am 10. Februar folgte dann die außerordentliche Kündigung. Gegen beides wehrte sich der einstige Hertha-Stürmer vor Gericht. Die Klage gegen die ordentliche Kündigung hatte die Kammer im Februar dieses Jahres in einem Teilurteil zurückgewiesen. Dieses sei nach ihrer Kenntnis inzwischen rechtskräftig, sagte die Vorsitzende Richterin Astrid Zilm zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Montag.
Knackpunkt des Verfahrens war aber ohnehin die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung. Hertha stützte diese unter anderem auf den Umgang des früheren Profis mit einem Reporter, für den sich Bobic unmittelbar danach entschuldigt hatte, vor allem aber auf den Verdacht der Weitergabe geheimer Unterlagen. In der mündlichen Verhandlung wiesen Bobic und Zeuge Axel Hellmann, Vorstandssprecher von Eintracht Frankfurt und im betreffenden Zeitraum auch Interimsgeschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL), letztere Vorwürfe in ihren Aussagen zurück.
Es gibt noch ein weiteres Verfahren
Dem entgegen steht eine eidesstattliche Versicherung des damaligen Hertha-Präsidenten Kay Bernstein aus dem September 2023, wie vor Gericht bekannt wurde. Hellmann habe ihm in einem Gespräch bestätigt, dass er ein Eckdatenpapier über die Zusammenarbeit von Hertha und Investor 777 Partners von Bobic erhalten habe. Bernstein war im Januar 2024 überraschend gestorben. Offenbar sah das Gericht den Verdacht nicht als ausreichend für die außerordentliche Kündigung an.
Es ist nicht das einzige Verfahren in der Sache am Landgericht. In dem zweiten, von Bobic initiierten Urkunden-Verfahren geht es um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha BSC. Dort platzten bislang alle Termine, zuletzt erneut wegen eines Befangenheitsantrags der Hertha. Dieses Verfahren, das auf die Auszahlung eingefrorener Zahlungen abzielt, kann unabhängig von dem nun erfolgten Urteil fortgeführt werden.
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