Fußball-Bundesligist Union Berlin ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit zwei Geldstrafen belegt worden. Aufgrund zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger müssen die Köpenicker insgesamt 84.000 Euro bezahlen, wie der Verein am Donnerstag mitteilte. Bis zu 28.000 Euro können davon für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
51 pyrotechnische Gegenstände während des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 8. März 2024 wurden dem Verein ebenso in Rechnung gestellt wie mindestens 30 Bengalische Feuer und mindestens drei Bierbecherwürfe in Richtung des Spielfeldes beim Heimspiel gegen den SC Freiburg am letzten Bundesligaspieltag. Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten