An einem Graben am Hauptstadtflughafen BER dürfen per Allgemeinverfügung ab sofort Biber geschossen werden. Der Wasser- und Bodenverband «Dahme-Notte» dürfe in bestimmten Bereichen des Selchower Flutgrabens die Tiere entnehmen oder vergrämen, teilte eine Sprecherin des Landkreises Dahme-Spreewald mit. Die Allgemeinverfügung gelte zunächst bis zum März kommenden Jahres.
Biberbauten verhindern geregeltes Ablaufen von Niederschlagsmengen
Laut der Kreisverwaltung kam es durch Biberbauten in den vergangenen Jahren immer wieder zu Rückstau und zur Verstopfung von Wehranlagen und Ableitungen aus Grundstücken und Verkehrsflächen. Der Selchower Flutgraben erfülle aber wichtige Funktionen wie etwa die gesicherte Ableitung von Niederschlagsmengen des Flughafens BER, sagte die Sprecherin. Der Biber ändere das geregelte Ablaufen von Niederschlagswässern. «Das kann ernsthafte wirtschaftliche Schäden verursachen.»
Biber eine Gefahr für Ablauf-Vorgaben?
Laut Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER muss sogar durch den Selchower Flutgraben die Ableitung einer festgelegten Niederschlagsmenge von aktuell zwei Kubikmetern pro Sekunde sichergestellt werden. «Diese Vorgabe ist notwendig für die Aufrechterhaltung und Sicherung des Flugbetriebes am BER», führte die Sprecherin aus.
Biber stehen eigentlich unter besonderem Schutz. In Ausnahmefällen wie Hochwasser ist laut Biberverordnung des Landes Brandenburg jedoch der Abschuss erlaubt. Zuletzt waren beim Hochwasser entlang der Oder etliche Biber erlegt worden, weil sie durch Grabungen die Funktion der Deiche gefährdeten.
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