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Neue Hundeverordnung gilt ab Juli: Keine gefährlichen Rassen

Ein Schäferhund-Mischling beim Spaziergang mit seinem Frauchen. / Foto: Boris Roessler/dpa
Ein Schäferhund-Mischling beim Spaziergang mit seinem Frauchen. / Foto: Boris Roessler/dpa

Die neue Verordnung zum Halten von Hunden in Brandenburg gilt ab diesem Montag (1. Juli). Künftig würden Hunde nicht mehr wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft, sondern entscheidend seien das Verhalten des Hundes und die Eignung des Besitzers, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Ob ein Hund gefährlich sei, müsse dann etwa nach einem Vorfall jeweils festgestellt werden. 

Neu ist die für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen geltende Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder. Die örtliche Ordnungsbehörde erhalte so einen sicheren Überblick über die Anzahl der Hunde, hieß es. Zudem müssten die Hunde angemeldet werden mit Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer. 

Weiterhin gilt die Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Volksfesten, Demonstrationen und anderen Ansammlungen sowie in Parks und Grünanlagen und auf Sport- und Campingplätzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln muss der Hund zudem einen Maulkorb tragen. 

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