Nach dem Feuer mit zwei Toten in Eberswalde hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung mit Todesfolge eingeleitet. Das sagte eine Sprecherin der Behörde in Frankfurt (Oder), die für Brandsachen zuständig ist. Es handelt sich demnach um den Anfangsverdacht der vorsätzlichen Brandstiftung. Welche Anhaltspunkte dafür vorliegen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht. Die Untersuchungen zur Brandursache seien noch nicht abgeschlossen.
Ermittler gehen nicht von technischem Defekt aus
Der RBB zitierte am Dienstag bereits den Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ingo Kechichian, mit den Worten: «Wir gehen nicht von einem technischen Defekt aus, sondern von einem vorsätzlichen Verhalten, was zur Brandentstehung führte.» Laut Strafgesetzbuch droht bei Brandstiftung mit Todesfolge eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren (§ 306c Strafgesetzbuch).
Schock in der Stadt Eberswalde
Bei dem Feuer in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt von Eberswalde starben am Wochenende zwei Menschen, sechs wurden verletzt. In dem mehrstöckigen Haus leben nach Angaben der Polizei, vor allem Menschen mit Migrationshintergrund. Die Stadt reagierte geschockt und gedachte der Opfer.
Sicherheit betroffener Gebäude wird überprüft
Nach Angaben eines Sprechers der Stadt Eberswalde muss die Statik des betroffenen Gebäudes überprüft werden, wenn die Polizei den Tatort freigegeben hat. Eine unmittelbare Einsturzgefahr sei am Wochenende nicht festgestellt worden. Bewohner des Hauses wurden teils in städtischen Wohnungen untergebracht.
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten