Nach Mitteilung von Passagierdaten durch das Bundeskriminalamt hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr an Flughäfen rund 1.500 Haftbefehle vollstreckt. Insgesamt seien rund 91.200 sogenannte PNR-Datensätze vom Bundeskriminalamt übermittelt worden, teilte die Bundespolizei mit. PNR steht für Passenger Name Record, zu Deutsch: Fluggastdatensatz.
Fluggesellschaften sind nach Angaben des Bundespolizeipräsidiums verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden Flüge PNR-Daten der Fluggäste wie Namen und Abflugdaten an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dieses überprüft sie, um schwere Kriminalität oder terroristische Straftaten zu verhüten, aufzudecken und zu verfolgen. Gibt es Fahndungstreffer, kann die Bundespolizei die Einreise verweigern oder die Person festnehmen.
So sei etwa ein indischer Staatsbürger auf dem Flug von Mumbai nach Frankfurt festgenommen worden, für den ein internationaler Haftbefehl wegen Scheckbetrügerei in Höhe von 19 Millionen Dollar bestand. Außerdem sei eine Spanierin bei der Einreise festgenommen worden, die unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes zur Fahndung ausgeschrieben war.
In rund 800 Fällen seien Beförderungsausschlüsse erwirkt und dadurch Urkundendelikte und Schleusungen bereits vor der Flugreise verhindert worden. Durch die Maßnahmen werde die Sicherheit an den Flughäfen weiter erhöht, hieß es.
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