Die brandenburgische Landesregierung hat die Regelungen zum Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen überarbeitet. Eine entsprechende Liste von Orten, in denen auch an Sonn- und Feiertagen bestimmte Waren verkauft werden dürfen, sei verändert worden, sagte Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag. Es wurden rund 25 Orte und 150 Ortsteile in die Liste aufgenommen, 66 Orte und 156 Ortsteile fielen heraus. Die sogenannte Ladenschluss-Ausnahmeverordnung sei zuletzt im Jahr 2006 geändert worden und somit eine Veränderung dringend notwendig gewesen, erklärte die Ministerin. Von den Regelungen sind hauptsächlich Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte betroffen.
In die Liste werden «alle staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte sowie Orte, die über touristische Sehenswürdigkeiten, Attraktionen, Anziehungspunkte oder Freizeitangebote und mindestens eine entsprechende Verkaufsstelle verfügen», aufgenommen, sagte die Ministerin. Die Läden dürfen dann jährlich an höchstens 40 Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein und Waren für den touristischen Bedarf sowie regionale landwirtschaftliche und handwerkliche Produkte, aber auch Tabakwaren, Blumen, Zeitungen und Sportartikel anbieten. Die neue Verordnung tritt voraussichtlich Anfang April in Kraft.
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