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BVG verbietet Mitnahme von E-Tretrollern ab 1. Mai

Eine U-Bahn fährt am U-Bahnhof Museumsinsel ein. / Foto: Christoph Soeder/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa
Eine U-Bahn fährt am U-Bahnhof Museumsinsel ein. / Foto: Christoph Soeder/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Die BVG untersagt ab dem 1. Mai die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen und U-Bahnhöfen aus Sicherheitsgründen.

Aus Sicherheitsgründen untersagen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ab dem 1. Mai die Mitnahme von E-Tretrollern in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen des Unternehmens. Nicht betroffen von dem Verbot sind E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile, wie die BVG am Dienstag mitteilte. Fahrgäste sollen etwa über Ansagen informiert werden.

Hintergrund für die neue Regelung ist nach Angaben der BVG das Brandrisiko durch die Roller. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte im Februar empfohlen, den Kunden nicht mehr die Mitnahme von E-Tretrollern zu gestatten. Andere Verkehrsverbünde, insbesondere in NRW, erließen bereits ein Mitnahmeverbot - nun folgt Berlin.

Die BVG wolle die weitere technische Entwicklung bei den E-Tretrollern und auch die Situation in anderen Städten kontinuierlich beobachten, um die Regelung in Zukunft erneut zu evaluieren. Eins werde dabei gleich bleiben: «An oberster Stelle steht bei allen Erwägungen die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden.»

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