Das für den Hauptstadtflughafen BER zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen verzeichnet erneut mehr Klagen gegen Airlines. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben des Gerichts knapp 15.500 Fälle. «Damit ist die Anzahl der Verfahren gegenüber den Vorjahren noch einmal deutlich gestiegen», sagte Gerichtsdirektor Stephan Lehmann der Deutschen Presse-Agentur.
Bei dem Gericht in Brandenburg machen die Verfahren von Passagieren des BER nach seinen Angaben etwa 90 Prozent aller Zivilklagen (rund 16.500 Fälle) aus. Königs Wusterhausen gehört damit zu den besonders belasteten Gerichten in Deutschland, wie eine Umfrage der «Deutschen Richterzeitung» bei den Gerichten an den Standorten der 20 größten Flughäfen in Deutschland ergab.
Brandenburger Gericht bundesweit auf Platz drei
An der Spitze steht demnach das Amtsgericht Köln mit knapp 41.300 Verfahren. Das seien im Vergleich zum Vorjahr 11 Prozent mehr. In der Domstadt mit dem Flughafen Köln-Bonn hat auch Europas größter Luftverkehrskonzern, die Lufthansa, ihren juristischen Firmensitz. Auf Platz zwei steht das Amtsgericht Frankfurt/Main mit rund 16.000 Fällen (2023: etwa 15.000).
Bundesweit gab es den Angaben zufolge 2024 rund 131.000 Klagen von Fluggästen - etwa 6.000 mehr als im Vorjahr. Die Kunden verlangen meist Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge, teils geht es auch um Fälle zu Reiseverträgen.
KI-Programme sollen helfen
Der Deutsche Richterbund sieht Portale, mit denen Fluggäste ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen können, als einen wesentlichen Grund für die Entwicklung bei den Gerichten. «Die Justiz reagiert darauf inzwischen mit speziellen KI-Assistenzprogrammen, die an größeren Amtsgerichten erprobt werden», sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
Auch das Amtsgericht Königs Wusterhausen und das Justizministerium Brandenburg setzen mit dem KI-Projekt «KAI» auf die neue Technologie. «Hierdurch soll die Bewältigung der massenhaften Verfahren, insbesondere der mitunter gleichartigen und wiederkehrenden Fragestellungen erleichtert werden», erklärte Lehmann.
Ein Testlauf des Projekts solle noch im ersten Quartal starten. «Inwieweit dies zu einer schnelleren Abarbeitung der Verfahren und/oder geringerem Personalbedarf für die Abarbeitung führen wird, muss die Zukunft zeigen», so der Gerichtsdirektor.
Kontinuierlich mehr Fälle
An seinem Gericht ist die Anzahl der Fluggast- und Reiserechtssachen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2023 gab es laut Lehmann knapp 14.000 Fälle, im Jahr zuvor waren es rund 7.000. Der Jurist führt dies auch darauf zurück, dass nach der Corona-Pandemie das Reiseaufkommen wieder gestiegen ist.
«Ich gehe davon aus, dass sich diese Entwicklung verfestigen wird, sofern der Flugverkehr am Flughafen BER gleich bleibt oder gar zunimmt», sagte Lehman. Dies stellt sein Gericht dauerhaft vor enorme Herausforderungen.
Fluggäste oder Portale haben nach Justizangaben die Wahl, ob sie am Sitz der Gesellschaft oder am Abflugort vor Gericht ziehen. Nach vorläufigen Berechnungen des Flughafenverband ADV gab es 2024 Jahr rund 213,5 Millionen Fluggäste. Im Jahr 2023 registrierte das Statistische Bundesamtes an den 23 deutschen Hauptverkehrsflughäfen 185,2 Millionen Passagiere.
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