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Frosthilfen für Obst- und Weinbauern in Brandenburg

In Brandenburg können Bauern ab sofort Frosthilfen beantragen. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa
In Brandenburg können Bauern ab sofort Frosthilfen beantragen. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa

Brandenburger Obst- und Weinbauern erhalten finanzielle Unterstützung aufgrund von Frostschäden im April

Obst- und Weinbauern, deren Ernte unter dem unerwarteten Frost im April gelitten hat, dürfen in Brandenburg ab sofort auf finanzielle Hilfe hoffen. Bis Ende Oktober können die Anträge beim Landwirtschafts-Amt eingereicht werden, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte.

Die sogenannten Frosthilfen richten sich an Betriebe, «deren Jahresertrag 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 Prozent gesunken ist», hieß es. Der Fördersatz solle bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens ausgleichen und noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Durch unerwarteten Frost im April gab es laut Ministerium bei vielen Kulturen immense Ernteeinbußen – teilweise fielen ganze Ernten aus.

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