Bringt das was - oder kann das weg? Die Berliner Grünen und die Verkehrsverwaltung sind in der Bewertung der Ampelschaltung am Checkpoint Charlie unterschiedlicher Ansicht. Aus Sicht der Grünen soll das Ampelkonzept bleiben und am besten sogar Vorbild für weitere Kreuzungen in Berlin sein. Zudem fordern sie dort eine Fahrbahnmarkierung in Regenbogenfarben.
Die sogenannte Rundum-Grün-Ampel ist jedenfalls ungewöhnlich: Während der Grünphase dürfen Fußgänger bereits seit 24 Jahren die Friedrichstraße und auch die Koch-, beziehungsweise die Rudi-Dutschke-Straße überqueren, die die Friedrichstraße kreuzen. Diagonales Überqueren der Straße ist ebenfalls erlaubt. Vorbild ist die Shibuya-Kreuzung in Berlins japanischer Partnerstadt Tokio.
Grüne: Rundum-Grün-Ampel bringt Fußgängern mehr Sicherheit
Aus Sicht der Grünen bringt das Konzept mehr Sicherheit für die Fußgänger, wenn diese nicht durch abbiegende Autos gefährdet werden. Die Verkehrsverwaltung bestreitet das gar nicht, hat aber in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion vom Juli 2023 auch auf Nachteile wie längere Wartezeiten hingewiesen.
Nach Einschätzung der Verkehrsverwaltung bilden sich auf der Mittelinsel vor der U-Bahn-Station Kochstraße zum Teil größere Gruppen von Wartenden. Dort kann es dann schon mal eng werden.
Konflikte gebe es außerdem mit Radfahrern, die die Grünphase für Fußgänger ebenfalls nutzten. Die Anlage werde deshalb bei Gelegenheit umgebaut, kündigte ein Sprecher der Senatsverwaltung an. Konkrete Pläne dafür gibt es aber noch nicht.
«Ein Signal der Wertschätzung und Solidarität»
Die Grünen fordern zudem eine gestreifte Bodenmarkierung in Regenbogenfarben, die für bessere Sichtbarkeit sorgen und gleichzeitig ein klares Zeichen für ein weltoffenes und sicheres Berlin senden soll. «Es wäre ein Signal der Wertschätzung und Solidarität an die queere Community», argumentierten die drei Grünen-Politiker.
Verkehrspolitikexpertin Antje Kapek sagte, sie wünsche sich, dass die Ampelschaltung mit der Fahrbahnmarkierung in Pride-Farben künftig in Vorabendserien als Berliner Wahrzeichen genauso selbstverständlich zu sehen sei wie der Fernsehturm am Alexanderplatz. Die Kreuzung sei schließlich schon jetzt ein Touristenmagnet, an dem viele Berlinbesucher wegen des ungewöhnlichen Motivs Fotos machten.
Verkehrsverwaltung weist auf rechtliche Probleme hin
Der Wunsch nach einer bunteren Fahrbahngestaltung hat nach Angaben der Verkehrsverwaltung aber zumindest enge rechtliche Grenzen: Zebrastreifen in Regenbogenfarben etwa seien nicht zulässig, teilte sie mit.
Darauf weist auch der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Tino Schopf, hin: Ein Zeichen für Toleranz und Weltoffenheit zu setzen, sei grundsätzlich zu begrüßen. «Die Ausgestaltung kann jedoch nicht verkehrsrechtliche Grundsätze außer Acht lassen.» Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen müssten geltendem Recht entsprechen.
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