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Kommunale Gesellschaften erweitern Wohnungsbestand

Landeseigene Gesellschaften erreichen Neubauziele nicht. (Archivbild) / Foto: Annette Riedl/dpa
Landeseigene Gesellschaften erreichen Neubauziele nicht. (Archivbild) / Foto: Annette Riedl/dpa

Der Anteil städtischer Wohnungen am Gesamtbestand in Berlin soll steigen. Der Neubau spielt dabei eine wichtige Rolle, läuft aber anders als geplant.

Sechs landeseigene Wohnungsgesellschaften in Berlin haben ihren Bestand im vergangenen Jahr um 4.846 Einheiten auf 361.636 Wohnungen erhöht. 4.348 Wohnungen wurden neu gebaut und 512 angekauft. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Bilanzbericht des Senats hervor.

Das von der schwarz-roten Koalition formulierte Neubauziel von durchschnittlich 6500 neuen kommunalen Wohnungen pro Jahr wurde damit gerissen. Das ist wenig überraschend, weil auch das Gesamtneubauziel von durchschnittlich 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr bisher nicht erreicht wurde. 2023 waren es nach früheren Angaben knapp 16.000 und im Jahr davor rund 17.300. Hierbei sind auch Neubauten privater Investoren eingerechnet. 

In der nun vorgelegten Statistik fehlt die ebenfalls landeseigene Gesellschaft Berlinovo, die einen Sonderstatus hat und weitere rund 30.000 Wohnungen besitzt. Insgesamt verfügt das Land Berlin also über knapp 400.000 kommunale Wohnungen, was etwa 23 Prozent des gesamten Bestandes an Mietwohnungen in Berlin entspricht. Erklärtes Ziel des Senats ist es, diese Zahl perspektivisch auf rund 500.000 Wohnungen zu erhöhen, um mehr Einfluss auf den Markt zu gewinnen und bezahlbare Mieten zu sichern. 

Laut dem nun beschlossenen Bericht haben die dort erwähnten sechs kommunalen Wohnungsgesellschaften von Anfang 2021 bis Ende vergangenen Jahres 125 Bauprojekte mit 14.009 Neubauwohnungen begonnen. Im laufenden Jahr ist Baubeginn bei 28 Projekten mit weiteren 5.100 Wohnungen geplant oder schon erfolgt. 

Für den Zeitraum 2022 bis 2026 rechnen die Gesellschaften demnach mit einem Zuwachs von 25.516 Neubauwohnungen. Das seien 5.439 mehr als in der vorangegangenen Legislaturperiode, hieß es.

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