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Kleingärtner fordern Klarheit bei Garten-Solaranlagen

Eine Kleingartenanlage am Rande der brandenburgischen Stadt (Luftaufnahme aus einem Flugzeug). / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Eine Kleingartenanlage am Rande der brandenburgischen Stadt (Luftaufnahme aus einem Flugzeug). / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe fordert klare gesetzliche Regelungen für die Installation von Stecker-Solaranlagen auf Kleingartenparzellen, nachdem ein Ehepaar vor Gericht gegen die Kündigung ihres Kleingartenvereins kämpft.

Wer auf seiner Kleingartenparzelle eine Stecker-Solaranlage installieren will, muss mit dem Widerstand des Vereinsvorstands rechnen - die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert deshalb eine eindeutigere gesetzliche Regelung vom Bund. «Wir fordern Klarheit und Transparenz dazu, unter welchen Bedingungen und Auflagen es angemessen und erlaubt ist, eine entsprechende Anlage anzubringen», sagte die Bundesgeschäftsführerin der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, Barbara Metz, am Dienstag in Berlin.

Die Umwelthilfe unterstützt ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen, das sich derzeit vor Gericht gegen eine Kündigung des eigenen Kleingartenvereins wehrt. Das Paar hatte eigenen Angaben zufolge auf der eigenen Parzelle ein Solarmodul auf einem Gewächshaus installiert. Der Vorstand habe nach einem mehrmonatigen Streit schließlich eine Kündigung ausgesprochen. Der Verein sah dem Ehepaar und seinem Anwalt zufolge einen Verstoß gegen das Bundeskleingartengesetz, wonach ein Kleingarten nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein dürfe und eine eigene Stromversorgung deshalb unzulässig sei.

Berichte über ähnliche Fälle hatte es unter anderem aus einem Kleingarten im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech gegeben.

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