loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Tarifvertrag für Mitarbeiter sozialer Träger in Berlin vereinbart

Für Beschäftigte der Volkssolidarität und etlicher weiterer sozialer Träger in Berlin soll es erstmals einen einheitlichen Tarifvertrag geben (Archivbild). / Foto: Soeren Stache/dpa
Für Beschäftigte der Volkssolidarität und etlicher weiterer sozialer Träger in Berlin soll es erstmals einen einheitlichen Tarifvertrag geben (Archivbild). / Foto: Soeren Stache/dpa

Gewerkschaften und Arbeitgeberverband einigen sich auf Tarifvertrag für rund 4.000 Mitarbeiter sozialer Träger in Berlin mit besseren Arbeitsbedingungen und Einkommen.

Für rund 4.000 Mitarbeiter diverser sozialer Träger in Berlin soll es erstmals einen gemeinsamen Tarifvertrag gegeben. Er verspricht bessere Arbeitsbedingungen und Einkommen. Darauf haben sich die Gewerkschaften Verdi und GEW mit dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft geeinigt, wie beide Seiten mitteilten.

Der Vertrag soll ab 1. Januar 2025 gelten. Er betrifft Beschäftigte der Volkssolidarität Berlin, des Humanistischen Verbands Deutschlands, des Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen, der RBO - Inmitten, der Stiftung Rehabilitationszentrum Ost und der Lichtenberger Werkstätten. Sie betreiben unter anderem soziale Einrichtungen in der Pflege, der Kinderbetreuung, der Jugendhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Hospize.

Vorgesehen ist den Angaben zufolge unter anderem eine Verringerung der Arbeitszeit von derzeit 40 Stunden in zwei Schritten auf 38,5 Stunden ab 1. Januar 2027. Vereinbart wurden zudem zusätzliche Urlaubstage, eine Vergütung nach Erfahrungsstufen, Funktionszulagen und eine Jahressonderzahlung sowie Zuschläge.

«Mit dem Tarifvertrag wollen wir dafür sorgen, dass in diesem Bereich ein Preiswettbewerb zulasten der Löhne und Arbeitsbedingungen verhindert wird», erklärte Verdi-Verhandlungsführerin Jana Seppelt. Der Vertrag solle zugleich «Refinanzierungsforderungen gegenüber Politik und Zuwendungsgebern» stützen. Er muss noch von den Gremien beider Seiten gebilligt werden.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten