Berliner Richter sollen künftig leichter aus ihrem Amt entfernt werden können, wenn sie sich als Verfassungsfeinde entpuppen. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mit breiter Mehrheit eine entsprechende Verfassungsänderung. Sowohl die Regierungsfraktionen CDU und SPD als auch die oppositionellen Grünen und Linken votierten für die sogenannte Richteranklage, die AfD war dagegen. Bisher gehörte Berlin zu den wenigen Bundesländern, in denen es dieses Instrument nicht gab.
Verstößt ein Berliner Richter in seinem Amt oder außerhalb gegen das Grundgesetz oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes Berlin, kann das Abgeordnetenhaus nunmehr das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dort kann das Parlament beantragen, den Betreffenden in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen oder ihn zu entlassen. Das höchste deutsche Gericht muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) begrüßte die Entscheidung des Abgeordnetenhauses. «Durch den heutigen Beschluss haben die Parlamentarier erheblich zur Absicherung des Rechtsstaats beigetragen», erklärte sie. Es handele sich um ein wichtiges Instrument zur Stärkung der wehrhaften Demokratie.
Die Debatte um die Richteranklage befördert hatte der Fall der Berliner Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann. Die Juristin ist seit einer großangelegten Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger im Dezember 2022 inhaftiert. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sie und gegen rund zwei Dutzend weitere Verdächtige erhoben.
Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, seit März 2022 war sie wieder als Richterin am Landgericht der Hauptstadt tätig. Berlins damalige Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte seinerzeit vergeblich versucht, wegen der politischen Reden Malsack-Winkemanns im Parlament und Äußerungen in sozialen Medien deren Rückkehr in den Richterdienst zu verhindern.
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