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Ex-RAF-Terroristin bleibt unter strengen Bedingungen in Haft

Im Innenhof eines Behördenzentrums wird die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einem Hubschrauber geführt. / Foto: Uli Deck/dpa
Im Innenhof eines Behördenzentrums wird die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einem Hubschrauber geführt. / Foto: Uli Deck/dpa

Die ehemalige RAF-Terroristin sitzt in Untersuchungshaft - und die Bedingungen im Gefängnis sind hart. Ihr Anwalt kritisiert das. Jetzt hat ein Ermittlungsrichter eine eindeutige Entscheidung gefällt.

Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt im Gefängnis streng abgeschieden von anderen Gefangenen. Auch die Videoaufzeichnung im Haftraum sei zulässig, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Verden am Freitag zu einer entsprechenden Entscheidung eines Ermittlungsrichters vom Vortag. Klette sei in der JVA Vechta zwar von anderen Häftlingen getrennt, es gebe aber andere Gesprächsmöglichkeiten, sie sei nicht isoliert. Gründe für die Entscheidung nannte er nicht. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums sagte, die JVA sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erhöhte Fluchtgefahr bestehe - was das Gericht bestätigt habe. Zuvor hatten die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» und die «taz» berichtet.

Die Ermittler legen Klette, die Ende Februar in Berlin festgenommen wurde, versuchten Mord, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle mit Schusswaffengebrauch zur Last. Sie gehörte wie ihre Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, nach denen weiter gefahndet wird, der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen RAF an. 1998 erklärte sich die RAF, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübte und Menschen getötet hatte, für aufgelöst. Klette sitzt im Frauengefängnis in Vechta in Untersuchungshaft.

Zuvor hatte der Anwalt der 65-Jährigen die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert. Klette werde fast ganztags videoüberwacht und zudem komplett isoliert, sagte der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune Ende März. Der Gerichtssprecher betonte, gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters sei Beschwerde bei der nächsten Instanz möglich.

Die Sprecherin des Justizministeriums sagte zu der vermuteten Fluchtgefahr: «Als Grund hierfür ist sicherlich zu nennen, dass die Beschuldigte mutmaßlich Mitglied der dritten Generation der RAF war und in dieser Funktion auch 30 Jahre im Untergrund gelebt hat. Auch ist sicherlich ein Grund, dass die Beschuldigte aus gewissen Szenen nach wie vor eine große Solidarität erfährt und gar die Freilassung gefordert wird.» Außerdem seien Garweg und Staub nach wie vor auf der Flucht, darüber hinaus drohe Klette im Falle einer Verurteilung eine «nicht ganz unerhebliche Freiheitsstrafe». All das unterscheide sie von anderen Beschuldigten in Untersuchungshaft. Es werde aber stetig überprüft, ob die Voraussetzungen für die Haftbedingungen noch vorliegen.

Eine Kundgebung am 14. April in der Nähe des Gefängnisses soll erneut Solidarität mit der früheren Terroristin zeigen. Nach Angaben eines Sprechers der Stadt sind 50 bis 100 Teilnehmer angemeldet. An der ersten Kundgebung für Klette vor dem Frauengefängnis in Vechta hatten sich Mitte März nach Polizeiangaben rund 35 Menschen beteiligt, an einer Gegendemonstration etwa 130.

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