Brandenburg hat eine Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis im Kreis Oberhavel erteilt. Das sagte der Vorsitzende des Vereins Green Social Club mit Sitz in Oranienburg, Christian Schmidt, der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam.
«Wir gehen davon aus, dass wir die Ersten sind.» Die Genehmigung der zuständigen brandenburgischen Landesbehörde sei am Montagabend eingegangen. «Wir gehen davon aus, dass wir Ende der Woche die ersten Samen in die Erde stecken können», sagte der 52 Jahre alte Vereinsvorsitzende.
Verein mit 370 Mitgliedern und geplanter Ausgabestelle in Oranienburg
Die meisten der bislang 370 Mitglieder des Vereins kommen ihm zufolge aus Berlin. Mit Blick auf die Berufsgruppen nannte er etwa Anwälte, Ärzte und Bürgermeister, die dem Club beigetreten sind. Auch viele Schmerzpatienten seien Mitglieder.
Der Vereinssitz wurde aus der Bundeshauptstadt nach Oranienburg und damit an die nördliche Stadtgrenze von Berlin verlegt. In Oranienburg soll es dann eine Ausgabestelle für Cannabis geben.
Vereinsvorsitzender: Anbau-Fläche in Berlin schwerer zu bekommen
Club-Vorsitzender Schmidt sagte zu den Gründen für die Vereinsverlagerung nach Brandenburg, der Verein sei schon vor Monaten davon ausgegangen, dass es in Berlin Probleme mit der Zuständigkeit geben werde. Zudem sei es schwer, in der Hauptstadt einen passenden Ort für den Anbau und die Abgabe zu bekommen.
In Berlin lag die Zuständigkeit bislang bei den Bezirken, künftig soll das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig sein. In Brandenburg ist seit Juli das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für die Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinigungen und deren Überwachung zuständig sowie für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
100 Quadratmeter für Cannabis-Blüte
Wo genau die Cannabis-Pflanzen des Green Social Clubs in Oranienburg künftig wachsen, soll weiter geheim bleiben. Es handle sich um ein Industriegebäude in Oberhavel, sagte Schmidt dazu nur. Die Anbauräume seien 420 Quadratmeter groß, die reine «Blütefläche» für die Pflanzen betrage 100 Quadratmeter.
Seit 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.
Seit Juli Anträge auf gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau möglich
Seit 1. Juli können als zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung in Deutschland nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafür eine Erlaubnis beantragen.
Mitte Oktober hieß es aus dem Gesundheitsministerium in Potsdam, es lägen für das Bundesland 15 Anträge auf Erlaubnis einer Cannabis-Anbauvereinigung vor. In Brandenburg wird zudem noch an einem Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Cannabis-Regelungen gearbeitet.
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