loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

34-jährige Mutter getötet: lebenslange Haft für Ex-Partner

Wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin ist ein 35-jähriger Berliner zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Symbolbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa
Wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin ist ein 35-jähriger Berliner zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Symbolbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa

Trotz längst beendeter Beziehung lebt ein Elternpaar zusammen in einer Wohnung - wegen der zehnjährigen Tochter. Bis die Frau eine Tasche packt, um mit ihrem neuen Partner in den Urlaub zu fahren.

Rund vier Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 34-Jährigen ist ihr ehemaliger Lebensgefährte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 35-Jährigen des Mordes schuldig. Er habe die Frau aus «Besitzstreben» attackiert und ihr die Kehle durchgeschnitten, sagte der Vorsitzende Richter Ansgar Bode. Die Tat sei ein «kaltes und geplantes Durchsetzen eigener Interessen und eigenen Besitzdenkens» gewesen. Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe der Angeklagte die Frau getötet.

Der deutsche Angeklagte hatte sich am Morgen des 3. Juni in der gemeinsamen Wohnung in Berlin-Köpenick in das Schlafzimmer seiner Ex-Partnerin begeben. Von hinten habe er sich mit einem Messer in der Hand genähert - sie kniete vor dem Kleiderschrank und versah sich keines Angriffs, hieß es weiter im Urteil. Der Angeklagte habe sie an den Haaren gepackt und ihr einen tiefen Halsschnitt zugefügt. Die Frau verblutete.

Reise im Namen der Getöteten abgesagt

Das Paar lebte wegen der gemeinsamen zehnjährigen Tochter trotz der Trennung im Jahr 2022 noch unter einem Dach. Die Familie sei «die kleine Welt» des Angeklagten gewesen, sagte der Richter. Als die 34-Jährige einen neuen Partner hatte, sei die Beziehung des Ex-Paares «ins Manipulative» gekippt. So habe der Angeklagte einen Lippenbalsam mit Chlorreiniger versetzt, damit die Frau einen Ausschlag bekommt, er habe heimlich in ihr Handy gesehen und im Internet nach Tötungsmethoden recherchiert.

Das Blutbad ereignete sich an dem Tag, als die Frau mit ihrem neuen Partner in den Urlaub fahren wollte. Der Angeklagte hatte dem Freund der 34-Jährigen kurz nach der Tat in ihrem Namen und von ihrem Handy aus eine Nachricht geschickt und die Reise abgesagt. Der Mann sei allerdings misstrauisch geworden und habe aus Sorge die Polizei informiert. Nur wenig später wurde der 35-Jährige festgenommen.

Angeklagter gestand: «Messer über den Hals gezogen»

Der 35-Jährige hatte die Tötung gestanden. In einem Streit habe er aus der Küche ein Messer geholt. «Ich habe ihr das Messer über den Hals gezogen», gab er zu. Die Tochter sei nicht in dem Zimmer gewesen, sagte der gelernte Maschinenführer. «Sie hat ihre Mutter nicht gesehen.» Das Messer hatte er nach der Tat gesäubert und zurück in den Messerblock gesteckt, dann ein Frühstück für die Tochter vorbereitet. Für das Mädchen sollte es an dem Tag auf Klassenfahrt gehen. Er bereue die Tat zutiefst, sagte der Angeklagte 

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert. Es sei eine spontane Tat gewesen, die Frau sei auch nicht arglos gewesen. Es gehe in dem Fall auch nicht um eine «generelle Respektlosigkeit gegenüber Frauen». Ihr Mandant sei verzweifelt gewesen. Er habe die Frau geliebt und dem Kind eine heile Familie erhalten wollen. Einen konkreten Strafantrag stellte die Verteidigerin nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten