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Ausreise von EU-Bürgern - Pro-Palästina-Protest

In der Nähe des Abgeordnetenhauses an der Stresemannstraße findet eine propalästinensische Demonstration statt. / Foto: Annette Riedl/dpa
In der Nähe des Abgeordnetenhauses an der Stresemannstraße findet eine propalästinensische Demonstration statt. / Foto: Annette Riedl/dpa

Eine Entscheidung der Berliner Ausländerbehörde sorgt seit Tagen für Diskussion. Die Innenverwaltung wehrt sich gegen Vorwürfe.

Bis zu 400 Menschen haben nach Polizeiangaben in der Nähe des Berliner Abgeordnetenhauses gegen die beabsichtigte Ausreise von EU-Bürgern und einer amerikanischen Person protestiert. Die Polizei begleitete die propalästinensische Demonstration mit einem massiven Aufgebot. Hintergrund war die Sitzung des Innenausschusses, wo es auch um die Entscheidung des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) zulasten der vier Menschen ging. Diese sollen nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten auch an der Freien Universität Berlin (FU) Deutschland verlassen. 

Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) verteidigte die Entscheidung der Berliner Ausländerbehörde. Diese sei auf Grundlage einer Gefahrenprognose getroffen worden, erklärte er. «Es handelt sich um ein völlig rechtsstaatliches Verfahren», betonte Hochgrebe und wies den Vorwurf der Willkür zurück. Nach «sorgfältiger Abwägung» sei bejaht worden, dass von den Personen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgehe. 

Staatssekretär: Vielzahl von Delikten

Die Betroffenen sind nach Angaben des Innenstaatssekretärs in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Delikten aufgefallen. Insbesondere begründet die Innenbehörde die Entscheidung mit einem Vorfall an der FU am 17. Oktober 2024. Damals drangen Vermummte in ein Gebäude ein und bedrohten Beschäftigte mit Äxten, Sägen, Brecheisen und Knüppeln. Nach Schätzung der Hochschule entstand ein Schaden von mehr als 100.000 Euro.

«Wenn es wie hier, mit Meinungsfreiheit nichts zu tun hat. Wenn Hass, wenn Hetze und insbesondere Antisemitismus erfolgen, dann ist die rote Linie überschritten. Dann ist rechtsstaatliches Handeln erforderlich», betonte Hochgrebe. Von den rechtsstaatlichen Möglichkeiten habe man Gebrauch gemacht.

Störungen im Innenausschuss 

Die Fraktionen von Linke und Grünen kritisierten, dass die Behörden nicht den Ausgang strafrechtlicher Verfahren gegen die Betroffenen abwarten. Während der Sitzung kam es mehrfach zu Störungen. Nach Angaben eines Sprechers des Abgeordnetenhauses wurden insgesamt drei Menschen aufgefordert, den Sitzungsraum zu verlassen.

Für das Abgeordnetenhaus gab es höhere Sicherheitsvorkehrungen: Nicht angemeldete Besucher durften nicht ins Gebäude, wie der Sprecher erklärte. Rund 200 Einsatzkräfte waren in der sogenannten Bannmeile um das Parlamentsgebäude unterwegs, wie ein Polizeisprecher sagte. Der Eingangsbereich war wie bei Kundgebungen üblich mit Gittern abgesperrt. 

Klagen vor Verwaltungsgericht 

Die beiden Betroffenen aus Irland sowie eine Polin und die amerikanische Person wehren sich vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Entscheidungen. Sie haben entsprechend Klagen eingereicht und wollen vorab im Eilverfahren erreichen, dass der Bescheid nicht ab sofort gilt. 

Wann die jeweils zuständigen Kammern darüber entscheiden, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch offen. Es laufen noch verschiedene Fristen, wie sie erklärte. Zudem sei auch die Frist zur Ausreise jeweils noch nicht abgelaufen. Solange über die Eilanträge nicht entschieden sei, müssten die Betroffenen ohnehin nicht ausreisen, hieß es.

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