Nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 26-Jährigen am U-Bahnhof Kottbusser Tor sind drei junge Männer zu Haftstrafen bis zu fünf Jahren verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach einen 18-Jährigen des Totschlags schuldig. Im Fall der 19 und 24 Jahre alten Mitangeklagten entschieden die Richter auf Körperverletzung mit Todesfolge.
Das Gericht ging von einer spontanen Tat in einer Auseinandersetzung um wohl zehn Euro aus Drogengeschäften aus. Der 18-Jährige, der zugestochen habe, bekam eine Jugendstrafe von fünf Jahren. Ein 19-Jähriger erhielt drei Jahre und drei Monate Jugendstrafe, ein 24-Jähriger wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe oder Heimtücke seien nicht nachweisbar gewesen.
Der 26-Jährige war am 22. Juni 2024 gegen 13 Uhr mit Stichverletzungen tot auf einem Zwischendeck des U-Bahnhofs gefunden worden. Das Opfer mit tunesischer Staatsangehörigkeit soll zuvor auf dem Bahnsteig der U8 aus einer Gruppe heraus attackiert worden sein. Zwei der Angreifer lenkten ihn laut Ermittlungen ab, der 18-Jährige sei dann an den Mann herangetreten und habe mit einem Messer zugestochen.
Streit um Geld aus illegalen Geschäften
Das Opfer konnte noch die Rolltreppe hinauf auf das Zwischendeck des U-Bahnhofs in Berlin-Kreuzberg nehmen. Dort brach der junge Mann zusammen und starb. Das Kottbusser Tor ist seit Jahrzehnten als Kriminalitäts-Schwerpunkt bekannt.
Am Vorabend soll es laut Ermittlungen zu einem Streit um Geld nach illegalen Geschäften mit Drogen gekommen sein. Der 26-Jährige sei für den 24-jährigen Angeklagten als Straßenhändler tätig gewesen und habe einen kleineren Betrag nicht gezahlt. Der 24-Jährige als Zwischenhändler habe sich in seiner Ehre verletzt gesehen, so die Anklage.
Etwa eine Woche nach der Tat wurden der 24-Jährige, ein im Gazastreifen geborener Mann mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, sowie der 18-Jährige mit libanesischen Wurzeln festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 19-Jährige, der ebenfalls aus dem Gazastreifen stammt, wurde im September in Griechenland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf einen Schuldspruch wegen Mordes im Fall des 18-Jährigen plädiert und sieben Jahre Jugendhaft gefordert. Die weiteren Angeklagten seien wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen. Alle Verteidiger plädierten auf Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten