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Gast bei Hochzeitsfeier erstochen - zehn Jahre Haft

Das Landgericht Berlin hat einen Mann wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden. (Symbolbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa
Das Landgericht Berlin hat einen Mann wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden. (Symbolbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa

Bei einer Feier in Berlin-Kreuzberg kommt es unter Gästen zum Streit. Ein Mann stirbt. Ein anderer kommt ins Gefängnis.

Nach der Tötung eines Gastes auf einer Hochzeitsfeier ist ein 30-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin hat ihn des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung am Freitagabend für schuldig befunden, wie das Gericht auf Anfrage mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölfeinhalb Jahre Haft beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Opfer und Täter - zwei eritreische Staatsangehörige, die sich seit Jahren kannten - waren sich am 29. Dezember 2023 auf der Feier begegnet. Der 30-Jährige hielt den 29-Jährigen für den Liebhaber seiner Frau. Als sie sich auf der Feier in einem Lokal in Berlin-Kreuzberg trafen, forderte der 30-Jährige laut Anklage seinen Landsmann mehrmals zu einem Gespräch unter vier Augen vor der Tür auf.

Weil der 29-Jährige dies ablehnte, soll ihn der Angeklagte zunächst mit einem Glas beworfen haben. Als ein damals 25-Jähriger schlichten wollte, verletzte er diesen laut Staatsanwaltschaft mit einem Messer am Oberschenkel. Seinem Kontrahenten stach er dann in die linke Brust, so dass das Herz getroffen wurde. Der 29-Jährige starb kurze Zeit später in einem Krankenhaus.

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