Das Berliner Verwaltungsgericht hat den umstrittenen Probeunterricht beim Wechsel aufs Gymnasium erneut für rechtens erklärt. Es wies in zehn Eilverfahren die Beschwerde gegen die neue Zugangshürde ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Ausgestaltung des Probeunterrichts und die jeweils konkreten Bewertungen seien rechtlich nicht zu beanstanden, hieß es.
Das Thema wird die Justiz noch länger beschäftigen: Dem Verwaltungsgericht liegen nach Angaben der Sprecherin noch 20 weitere Eilverfahren vor. Bislang entschieden wurden 14 Eilverfahren. Auch in diesen Fällen hatten die Schüler keinen Erfolg. Die Betroffenen können jeweils Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz einlegen, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Neben Eilverfahren auch Klagen
Dem Verwaltungsgericht liegen außerdem insgesamt 36 Klagen von Betroffenen vor. Das Gericht wird sich daher noch tiefergehend mit der Thematik befassen. Wann dies der Fall sein wird, sei noch nicht absehbar, so die Sprecherin.
Im aktuellen Fall waren nach den Angaben Schüler vor Gericht gezogen, die weniger als die geforderten 75 Prozent der erreichbaren Bewertungseinheiten beim Probeunterricht erzielten.
Nur wenige bestehen Probeunterricht
Angehende Siebtklässler bekommen nur bei einer Durchschnittsnote bis 2,2 eine Empfehlung für das Gymnasium und ab 2,3 eine für eine integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule. Grundsätzlich galt das auch bisher. Schulen hatten bei einem Notenschnitt von 2,3 bis 2,7 aber noch Ermessensspielraum für eine Empfehlung.
Schüler, deren Eltern trotz nicht ausreichender Noten auf einem Besuch des Gymnasiums bestanden, konnten dort ein Probejahr absolvieren. Dieses Modell wird durch den Probeunterricht abgelöst.
Einen ersten Durchlauf des Probeunterrichts bestanden laut Bildungsverwaltung nur 2,6 Prozent der 1.937 teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
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