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Ex-Senatorin Kalayci verurteilt - «Käuflichkeit bestätigt»

Es-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (M, SPD) unterhält sich mit ihren Rechtsanwälten. (Archivbild)  / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Es-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (M, SPD) unterhält sich mit ihren Rechtsanwälten. (Archivbild) / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Es geht um die Kosten für eine Hochzeitsfeier - und um eine Werbekampagne. Ex-Senatorin Kalayci und ein Unternehmer weisen die Korruptionsvorwürfe zurück. Überzeugen ihre Aussagen das Gericht?

Berlins frühere Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) ist wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. «Der Vorwurf der Käuflichkeit hat sich bestätigt», begründete der Vorsitzende Richter Bo Meyer das Urteil des Landgerichts Berlins. Kalayci droht damit der Verlust ihres Ruhegehaltes als Abgeordnete und Senatorin.

Nach Überzeugung des Gerichts stehen die Planung der Hochzeitsfeier der Politikerin und der Auftrag für eine Werbekampagne der Gesundheitsverwaltung durch dieselbe Agentur in Zusammenhang. Der Ex-Senatorin seien die Kosten für Organisation und Feier nicht in Rechnung gestellt worden, weil sich der Firmenchef davon Vorteile versprochen habe. 

Den mitangeklagten Chef der Firma sprach die zuständige Wirtschaftsagentur wegen Bestechung schuldig. Der 59-Jährige wurde zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 6.242 Euro bei Kalayci und 9.450 Euro beim Mitangeklagten an. In dieser Höhe sollen die Angeklagten jeweils profitiert haben. 

Richter: Vertrauen ins Wanken gebracht

Kalaycis habe das «Vertrauen in Verwaltung, öffentlichen Dienst und Staat ins Wanken gebracht», sagte Richter Meyer. Damit habe sie Berlin und der Verwaltung schweren Schaden zugefügt. Zugleich berücksichtigte das Gericht bei seiner Entscheidung die wirtschaftlich «massiven Folgen» für Kalayci, wenn das Urteil rechtskräftig wird. 

Die 58-Jährige und der Agentur-Chef hatten in dem Korruptionsprozess bis zuletzt ihre Unschuld beteuert. «Ich versichere nochmals nachdrücklich, ich habe und hätte mich niemals bestechen lassen», sagte Kalayci zum Abschluss.

Die Ex-Senatorin ist nach eigenen Angaben bis zu einer Durchsuchung ihrer Wohnung am 6. April 2022 davon ausgegangen, dass die erbrachten Leistungen für die Hochzeit längst abgerechnet und bezahlt worden seien. Nach ihrer Darstellung war ihr Mann für die Organisation der Hochzeit zuständig. Er habe eine ausstehende Rechnung der Agentur vergessen zu zahlen. Kalayci selbst sei damals beruflich sehr eingespannt gewesen, was sich durch die beginnende Corona-Pandemie im Januar 2020 verstärkt habe. 

«Konfliktsituation» geschaffen 

Aus Sicht des Gerichts ist jedoch der Zeitpunkt des Auftrags für Planung und Organisation der Feier 2019 entscheidend. Damals sollten durch eine Kampagne zügig dringend erforderliche Nachwuchskräfte für die Pflege gewonnen werden. Hintergrund war eine von der Bundesregierung initiierte neue Ausbildung, die im April 2020 starten sollte. 

Die Agentur des Mitangeklagten war der Ex-Senatorin nach eigenen Angaben durch ein Projekt für duale Ausbildungsberufe bekannt, das sie damals überzeugt hatte. Das Unternehmen hoffte auch auf die neue Kampagne.

Allein durch «die auffällige zeitliche Überlagerung» habe Kalayci eine «Konfliktsituation» geschaffen, so der Richter. Die Kammer sei überzeugt, dass sie sich einen Vorteil habe verschaffen wollen. «Vielleicht ging es nicht um eine kostenlose Leistung, aber um einen Rabatt», sagte Meyer. Die Verknüpfung der Aufträge sei auch von Außenstehenden wahrgenommen worden. 

Anwalt kündigt Revision an 

Mit seinem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Anwälte hatten jeweils einen Freispruch beantragt. 

Das Gericht habe Zweifel nicht zugunsten, sondern zulasten der Angeklagten ausgelegt, sagte Kalaycis Verteidiger Robert Unger. Er kündigte wie auch sein Kollege an, in Revision zu gehen. «Wir sind zuversichtlich, dass das Urteil keinen Bestand haben wird», erklärte Unger.

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