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Prozess wegen Menschenraubs: Zeuge macht Rückzieher

Die Angeklagten äußerten sich beim Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen. (Symbolbild) / Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Die Angeklagten äußerten sich beim Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen. (Symbolbild) / Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Zwei Brüder sollen ihren Schwager mit Waterboarding gequält haben, um eine Zahlung zu erpressen. Bei der Polizei sagt der Mann noch aus, das ändert sich beim Prozessauftakt.

Mit der Kehrtwende eines Zeugen hat im Frankfurter Landgericht der Prozess gegen drei mutmaßliche Angehörige eines bekannten Berliner Clans wegen erpresserischen Menschenraubs begonnen. Ihr Mandant mache von seinem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, sagte die Rechtsanwältin des mutmaßlichen Opfers direkt nach der Verlesung der Anklage. Bei diesem handelt es sich um den Ehemann der angeklagten Frau; die beiden sind getrennt. 

Er soll von deren in Berlin lebenden Brüdern in Frankfurt mit Waterboarding gefoltert worden sein, um von ihm eine Geldzahlung zu erpressen. Bei der Gerichtsverhandlung muss er nun nicht aussagen. Zudem dürfen auch nicht seine Angaben verwertet werden, die er etwa gegenüber der Polizei gemacht hatte. Die Angeklagten - neben der Frau zwei Brüder von ihr - äußerten sich beim Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen.

Ins Badezimmer gelockt

Der Mann ist mit der heute 33-jährigen Angeklagten verheiratet, sie lebten bereits zur Tatzeit im September 2023 in Trennung. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte er den Tag zunächst mit den beiden gemeinsamen Kindern verbracht. Als er diese zurück in die Wohnung ihrer Mutter brachte, soll sie ihn mit einem Vorwand ins Badezimmer gelockt haben, wo sich ihre Brüder demnach versteckt hatten. Sie sollen ihren Schwager zunächst überwältigt, mit Panzertape an Händen und Füßen gefesselt sowie geschlagen haben. 

Dann sollen sie mindestens viermal ein Küchentuch über sein Gesicht gelegt und Wasser darauf geschüttet haben, sodass der Mann das Gefühl hatte zu ersticken und Todesangst erlitt. Laut Anklage wollten sie ihn so dazu zwingen, seiner Frau einen Zugewinnausgleich von 45.600 Euro zu bezahlen. Insgesamt soll die Tat zwei Stunden lang gedauert haben. Am Ende überwies der Mann online das Tageshöchstlimit von 10.000 Euro an seine Frau. 

Potenziell lebensgefährlich

Mit einem Rettungswagen wurde er in eine Klinik gebracht, wo er zur Beobachtung über Nacht blieb. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden Polizisten unter anderem Klebeband und abgeschnittene Küchentücher. Laut des in der Verhandlung verlesenen Gutachtens eines Rechtsmediziners ist Waterboarding potenziell lebensgefährdend. Nach der bisherigen Planung soll Anfang März ein Urteil verkündet werden.

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